Warnung vor O.M.A. Verlags Marketing GmbH Osnabrück

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Die O.M.A. Verlags Marketing GmbH, Domhof 7, 49074 Osnabrück verunsichert derzeit zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland mit ihren Trickanrufen. Dabei wird ein bestehender Vertrag vorgegaukelt, der zunächst kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig geworden sei. Die Angerufenen sind von den Cold Calls meistens derart überrascht, dass sie die erwarteten Antworten am Telefon geben, sodass die O.M.A. Verlags Marketing GmbH daraus einen Vertragsschluss konstruiert.

Die O.M.A. Verlags Marketing GmbH ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück (Registernummer HRB 210189) eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 275538252. Als Geschäftsführerin wird eine gewisse Marie Borgelt angegeben.

Die Masche der O.M.A. Verlags Marketing GmbH

Die Masche, mit der die O.M.A. Verlags Marketing GmbH vorgeht, ist altbekannt. Es handelt sich um die sehr effektive und in den letzten Jahren von zahlreichen Unternehmen praktizierte Telefonmasche. Dabei wird mittels Kaltakquise bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern angerufen und ein bestehender kostenloser Vertrag vorgegaukelt, der nun kostenpflichtig geworden sein soll. Es soll sich hierbei um einen Eintrag in einem Online-Branchenregister handeln. Dieses Register wird von der O.M.A. Verlags Marketing GmbH zwar unterhalten, jedoch ist davon auszugehen, dass dort eingetragene Unternehmen keinerlei Kunden über dieses Portal akquirieren werden.

Einige Betroffene berichten uns, dass die O.M.A. Verlags Marketing GmbH nur einen einzigen Anruf bei ihnen durchgeführt hat. Andere wiederum berichten, dass es sich um einen Doppelanruf gehandelt haben soll. Während bei dem ersten Anruf noch die Geschichte von dem kostenlosen Eintrag erzählt wird, ist davon bei dem zweiten Anruf nichts mehr zu hören. Unglücklicherweise wird aber nur der zweite Anruf auf Band aufgezeichnet, sodass die O.M.A. Verlags Marketing GmbH damit versucht, den Betroffenen unter Druck zu setzen.

Rechnung der O.M.A. Verlags Marketing GmbH

Unmittelbar nach dem Trickanruf erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen merken erst dann, dass ihnen dieser Trickanruf widerfahren ist. Fragen sie dann nach entsprechenden Vertragsunterlagen, bekommen sie meist die Bandaufzeichnung präsentiert. Leider sind viele Betroffene der Ansicht, sie müssten die Rechnungen zahlen.

Probleme mit Telekommunikationsmitteln und Bankverbindungen

Unternehmen wie O.M.A. Verlags Marketing GmbH bekommen in letzter Zeit verstärkt Probleme mit der Aufrechterhaltung ihrer Erreichbarkeit. So geht die Bundesnetzagentur mittlerweile gegen solche Anbieter vor, indem Telefon- oder Faxnummern gesperrt werden. Das stellt für solche Anbieter ein großes Ärgernis dar.

Gleiches gilt für inländische Bankverbindungen. Auch hier werden Konten schnell geschlossen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Aus diesem Grund weichen lichtscheue Unternehmen gerne auf ausländische Banken aus.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von O.M.A. Verlags Marketing GmbH eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Swagoo als „zweites Standbein“ der Marie Borgelt

Die Geschäftsführerin Marie Borgelt geht nunmehr mit einer weiteren Abofalle auf Kundenfang, diese nennt sich 

Swagoo Internet Werbeagentur Melle

O.M.A. Verlags Marketing GmbH

Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde § 1 (Firma und Sitz) und § 6 (neu: Geschäftsführer) und damit der Rechtsformzusatz der Firma und die allgemeine Vertretungsregel gändert und die Satzung im Übrigen neu gefasst. Man firmiert nun als O.M.A. Verlags Marketing GmbH, sonst ändert sich nichts.

Abmahnung durch Langheim Riedel Rechtsanwälte Osnabrück

Unternehmen wie die O.M.A. Verlags Marketing GmbH mögen unsere Berichterstattung nicht. Aus diesem Grunde  wird unsere Kanzlei auch häufig abgemahnt, da solche Unternehmen der Ansicht sind, dass wir unwahre Tatsachen über sie verbreiten. Auch die O.M.A. Verlags Marketing GmbH  möchte dem nicht nachstehen und hat uns am 3. Mai 2021 eine Abmahnung über die Kanzlei Langheim Riedel, Neuer Graben 22, 49074 Osnabrück, unterzeichnet durch Frau Rechtsanwältin Mareike Wiemker, zukommen lassen. In dieser Abmahnung behaupten die Rechtsanwälte der Kanzlei Langheim Riedel, dass der vorstehende Text unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, weswegen die Löschung einzelner Passagen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Dem kommen wir selbstverständlich nicht nach und werden an dieser Stelle über den Fortgang berichten.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei 

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge (Software as a Service) und IT-Verträge und alles was Sie sonst noch rund um Software benötigen, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Im Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.


Abwehr der Forderungen von O.M.A. Verlags Marketing GmbH

Forderungen wie diejenigen von O.M.A. Verlags Marketing GmbH lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

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