Warnung vor Schlagwortsuche Rechnung nach Telefonfalle

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Warnung vor Schlagwortsuche Rechnung nach Telefonfalle


Schlagwortsuche heißt die neue Masche, mit der Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in eine kostenpflichtige Vertragsfalle gelockt werden sollen. Schlagwortsuche bedient sich dabei der sehr beliebten Telefonmasche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Die Betreiber der telefonischen Schlagwortsuche sind uns gut bekannt, hier haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.


Über Schlagwortsuche


Schlagwortsuche stellt sich selbst als Adresse für effiziente Werbemaßnahmen dar. Man sei Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen. Den Kunden soll man angeblich das Thema Online  Kundengewinnung näher bringen. Das vorgehaltenen Portal soll dazu geeignet sein, das Business seiner Kunden unter vielen Konkurrenten aus der Branche hervorstechen zu lassen. Unserer Meinung nach ist die gesamte Außendarstellung viel heiße Luft, wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine wirkliche Kundengewinnung durch dieses Portal stattfinden kann.


Die Masche von Schlagwortsuche


Die Masche von Schlagwortsuche ist altbekannt. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Mandanten berichten uns, dass der Anrufer behauptet, dass er von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass ein bereits laufender Vertrag sich mangels Kündigung verlängert habe. Hat der Anrufer den Betroffenen telefonisch um den Finger gewickelt, erfolgt eine Datenabfrage, bei der der angerufene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet und soll den Angerufenen unter Druck setzen. In einem gerichtlichen Verfahren werden solche Mitschnitte dann auch gerne als Beweis vorgelegt.


Schlagwortsuche.com und Schlagwortsuche.de


Die Portale schlagwortsuche.com und schlagwortsuche.de halten unserer Meinung nach bei weitem nicht das was sie versprechen. Es wird zwar behauptet, dass es sich dabei um die Adresse für effiziente Werbemaßnahmen handelt. Einen wirklichen Mehrwert können wir hier aber beim besten Willen nicht ausmachen. Unserer Ansicht nach sind die Portale schlagwortsuche.de und schlagwortsuche.com bei weitem das geld nicht wert, das dafür aufgerufen wird.


Schlagwortsuche Rechnung


Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung von Schlagwortsuche. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihm nicht bekannt war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Dabei wird aber meist übersehen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schlagwortsuche eine Verlängerungsklausel eingebaut ist, wonach sich der Vertrag um zwölf weitere Monate verlängert, falls er mich spätestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages in Schriftform gekündigt wird.


Zahlen löst das Problem nicht


Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Schlagwortsuche eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.


Abwehr der Forderungen von Schlagwortsuche


Forderungen wie diejenigen von Schlagwortsuche lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet Als Anwalt gegen Abofallen- und Branchenbuchbetreiber konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.


Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen, dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das Sie Ihren Fall schildern und Ihre Rechnung hochladen können:


Vorsicht vor Schlagwortsuche



Foto(s): DL

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