Warnung vor Standortanzeige und Vertragsfalle

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Warnung vor Standortanzeige und Vertragsfalle

Standortanzeige heißt die neue Masche, mit der unzählige Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige in eine telefonische Vertragsfalle gelockt werden. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Zulauf gefunden hat. Standortanzeige ist also nunmehr das nächste Unternehmen, welches auf diesen Zug aufspringt und mit vorgeblichen Leistungen versucht, Verträge telefonisch zu ergattern.

Wer ist Standortanzeige?

Standortanzeige wird betrieben von Teledeal Media und ihrem Inhaber Nizam Toru, Hinter dem Schinken 14, 46446 Emmerich. Über Teledeal Media haben wir bereits in einem anderen Artikel ausführlich berichtet:

Teledeal Media

Die Masche der Standortanzeige

Die Masche der Standortanzeige ist altbekannt und erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Mittels eines unerlaubten Werbeanrufs, eines sogenannten Cold Calls, werden Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige telefonisch kontaktiert. Manchmal wird behauptet, dass es um einen bereits bestehenden Vertrag gehe, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe und man nur noch einige Details klären müsse. Teilweise wird behauptet, dass man von Google anrufe oder es um den Google-Eintrag des Unternehmens gehe. Das Dilemma liegt darin, dass sich der angerufene eines solchen Anrufs zu diesem Zeitpunkt gerade nicht versieht und ihm ein geschulter Anrufer gegenübersitzt. Wurde der angerufene erst mal entsprechend eingelullt, folgt ein zweites Gespräch bzw. ein zweiter Teil des Telefonats, welches dann auf Band aufgezeichnet wird. Hier soll der angerufene möglichst häufig mit Ja beantworten. In diesem Teil des Gesprächs wird ihm dann ein entsprechender Vertragsschluss untergejubelt. Die Bandaufnahme dient in der Folge dazu, den Angerufenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.

Standortanzeige.de – wer braucht dieses Portal?

Wie bei den meisten Abofallenbetreibern wird auch hier ein Onlineportal vorgehalten, welche sich Standortanzeige.de nennt. Hier wird behauptet, dass ein Unternehmen schnell und einfach gefunden wird, und man der perfekte mobile Onlinebegleiter sei. Schaut man sich die Website an, könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass man es mit einer professionellen Werbeagentur zu tun hat. Unsere Erfahrungen und die unserer Mandanten sprechen allerdings eine andere Sprache. Lässt man sich also auf dieses Telefonat ein, landet man als so genannter Premiumeintrag auf dem Portal standortanzeige.de für die irrsinnigen Kosten, die hier jedoch anfallen, ist dieses Portal unserer Meinung nach völlig unmaßgeblich im Vergleich der großen Branchenportale, welche man so kennt.

Rechnung von Standortanzeige

Unmittelbar nach dem Gespräch erfolgt die Rechnungsstellung. Den meisten Betroffenen ist die Standortanzeige dann überhaupt kein Begriff und ihnen ist nicht bewusst, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Auf der Rechnung befinden sich dann Positionen wie Schnittstellenprogrammierung, Datenbankaktualisierung und Datenbankpflege, Suchmaschinenoptimierung, Geoprogrammierung mit Google Maps, Responsive Webdesign, Onpageoptimierung durch Metatags,  Initiierung über Site Maps an Google und viele weitere Posten. In Rechnung gestellt werden dann direkt mehrere tausend Euro. Hierbei ist zu beachten, dass keineswegs eine neue Website erstellt wird, sondern lediglich ein Eintrag auf dem Portal standortanzeige.de. Was wir davon halten, haben wir weiter oben schon erklärt. Die Rechnung ist garniert mit einem schönen Begrüßungsschreiben, welches die angeblich erbrachten Leistungen nochmals herausstellt. Versucht man dann, den Vertrag zu stornieren oder erklärt einen Widerruf, wird einem mitgeteilt, dass ein Rücktritts-oder Widerrufsrecht sich wieder aus dem Gesetz noch aus dem Vertrag ergibt. Man lässt also nicht locker und pocht auf Zahlung. Gerne wird in diesem Zusammenhang auch der telefonische Mitschnitt mitgeliefert, um dem sogenannten Kunden zu zeigen, dass ein Vertrag tatsächlich abgeschlossen worden ist.

Abwehr der Rechnung von Standortanzeige

Eine Rechnung von Standortanzeige, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Diese Vorgehensweise bietet zahlreiche Angriffspunkte, um sich erfolgreich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese Frau sehr hohen Zahlungen an Abofallenbetreiber bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen Trickanruf und in der Folge eine Rechnung von Standortanzeige erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch unter der folgenden Website bereit:

Teledeal Media und Nizam Toru

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München
089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

Foto(s): LL

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