Was bedeutet Vormundschaftsrecht im Erbrecht?

Rechtsgebiet: Erbrecht
Rechtstipp vom 30.08.2010

Neben den finanziellen Regelungen muss nach dem Tod der Eltern auch die Betreuung minderjähriger Kinder geklärt werden, d.h., wer nach deren Tod die Vormundschaft übernehmen soll. Falls im Testament für diesen Fall kein Vormund bestimmt wurde und außerdem kein anderer Sorgeberechtigter vorhanden ist, so bestimmt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Vormund für minderjährige Kinder. Dabei schaltet das Gericht das zuständige Jugendamt ein und wählt einen geeigneten Vormund aus, wobei in der Regel zunächst Verwandte in Betracht gezogen werden.

Alle Informationen entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, deswegen ist möglich, dass mittlerweile Änderungen durchgeführt wurden. Bitte überprüfen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen. Natürlich können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen.

Frankfurter Rechtsanwalt Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

www.law-recht.com


Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert