Was geschieht bei der Testamentseröffnung?

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Die Testamentseröffnung geschieht in der Regel am zuständigen Nachlassgericht. Hierbei wird der letzte Wille des verstorbenen Erblassers offiziell kundgetan. Dabei wird der Inhalt des Testaments vor allen Beteiligten verlesen und somit kundgegeben. Dieser Vorgang des Zukenntnisbringens ist die Testamentseröffnung und findet in der Regel als nicht öffentliche Sitzung statt. Durchgeführt wird sie durch einen durch das Nachlassgericht bestimmten Rechtspfleger, der den letzten Wille des Verstorbenen verliest, das Testament auf Wunsch zur Einsichtnahme vorlegt und die anwesenden Erben durch das Eröffnungsprotokoll legimitiert.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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