Was ist dran am "Widerrufsjoker" bei Krediten?

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Grundlagen sind verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), unter anderem vom 18.03.2014, Az. II ZR 109/13, und vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11.

Anders als vielfach behauptet, gibt es hier keine Automatismen. Aber es kann – je nach Prüfung im Einzelfall – möglich sein, dass, wenn Sie nach dem 01.11.2002 einen Kredit aufgenommen haben, Sie mit einer Erklärung Ihr Darlehen vorzeitig beenden und damit Ihre Zinsbelastung senken können. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht an.

Haben Sie einen Kredit schon vorzeitig abgelöst und im Gegenzug eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet, dann können Sie diese möglicherweise zurückfordern.

Nach den genannten Entscheidungen des BGH sind viele Widerrufsbelehrungen bei (Immobilien)Krediten fehlerhaft.

Die Bank muss über das einem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht eindeutig und transparent und dem Gesetz entsprechend informieren. Im Fall einer falschen Widerrufsbelehrung, die nicht dem damaligen Muster entspricht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann deshalb auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen. Sie können zu aktuell günstigen Konditionen neu finanzieren.

Wir prüfen für Sie gerne, ob ein Widerruf bei Ihnen in Betracht kommt und teilen Ihnen die Erfolgsaussichten mit. Oftmals ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht nötig und es lässt sich mit der finanzierenden Bank eine wirtschaftlich interessante Einigung finden.

Bei Interesse empfehlen wir Ihnen, einen Termin zur Erstberatung bei Herrn Rechtsanwalt Körblein zu vereinbaren.


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