Was ist ein Behindertentestament?

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Es handelt sich hierbei um ein Testament von den Eltern eines in der Regel geistig behinderten Kindes, um diesen die Nutzung einer Vorerbschaft in Form von Schonvermögen durch einen Testamentsvollstrecker zukommen lassen. Das Ziel eines solchen Testaments ist, dass dadurch der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe des behinderten Kindes verhindert werden soll, dergestalt, dass die Heimkosten des behinderten Kindes weiterhin von der Sozialhilfe finanziert werden sollen, während das Kind die Vorerbschaft zusätzlich nutzen kann. Das behinderte Kind ist lediglich ein Vorerbe, d.h. dass die Erbschaft nach dem Tod des behinderten Kindes ein zweites Mal vererbt wird, in der Regel an die gesunden Geschwister.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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