Was ist ein Behindertentestament?

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist der Hintergrund für ein Behindertentestament?

Menschen mit schwerer Behinderung beziehen oft Sozialleistungen, die aber wiederum einkommens- und vermögensabhängig sind (wie z. B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß §§ 53 ff. SGB XII).

Wenn einer der Erben solche Sozialleistungen bezieht, wird er durch den Anfall der Erbschaft oder eines Pflichtteilsanspruches „vermögend“, sodass kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen besteht und somit die Sozialleistungen eingestellt oder gekürzt werden. Möglich ist auch, dass der Sozialleistungsträger etwaige Ansprüche direkt auf sich überleitet.

Dies führt dann unweigerlich dazu, dass solange keine Sozialleistungen mehr geleistet werden, bis das gesamte Erbe aufgebraucht ist. Dies führt dazu, dass dem behinderten Kind nach dem Tode der Eltern ein Leben über dem Sozialhilfeniveau nicht möglich ist, was insbesondere im Vergleich zu den nichtbehinderten Erben ungerecht ist, da diese durch die Erbschaft einen echten Mehrwert haben. Dieser Nachteil soll mit einem sog. Behindertentestament verhindert werden.

Wie funktioniert ein sog. Behindertentestament?

Wichtig ist, dass die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ausgeschlossen wird. In einem solchen Testament müssen sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden.

Ziel des Behindertentestamentes ist es, dem Kind zwar Vermögen zukommen zu lassen, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass das Vermögen nicht zum „freien Gebrauch“ des Kindes zur Verfügung steht. Das Kind muss vom Zugriff und der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen werden, denn nur dann darf und kann auch der Sozialleistungsträger nicht auf die Erbschaft „zugreifen“.

Dies kann in der Regel dadurch erzielt werden, dass das Kind mit Behinderung sowohl für den ersten als auch für den zweiten Erbfall lediglich als sog. nicht befreiter Vorerbe eingesetzt wird. Als Nacherben nach dem Kind mit Behinderung können die anderen Kinder oder andere Personen eingesetzt werden.

Des Weiteren muss in dem Testament bestimmt werden, wie die Erbschaft verwaltet und wie die Erbschaft und deren Erträge vom behinderten Kind genutzt werden dürfen. Es muss festgehalten werden, dass die Erbschaft und deren Erträge ausschließlich zur Verbesserung des Lebensstandards des Kindes verwendet werden dürfen, nicht für den täglichen Lebensunterhalt.

Hierzu ist es absolut wichtig, dass zur Verwaltung der Erbschaft ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, der das Erbe verwaltet und entscheidet, was konkret das behinderte Kind erhält. Sinnvoll ist es, eine enge Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker einzusetzen, beispielsweise die anderen Kinder.

Die Gestaltung eines solchen Testaments ist nicht einfach, da eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu beachten ist, neben dem Erbrecht spielt vor allem auch das Sozialhilferecht eine erhebliche Rolle. Hier sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen. Gerne helfe ich Ihnen hierbei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich

Beiträge zum Thema