Was ist Insolvenzanfechtung? Muss ich an den Insolvenzverwalter zahlen?

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Was ist Insolvenzanfechtung? – Muss ich an den Insolvenzverwalter zahlen?
Mit der Insolvenzanfechtung kann ein Insolvenzverwalter (Verwalter) Geld verlangen, das ein Schuldner lange vor der Insolvenz an einen Gläubiger gezahlt hat. Beispiel: Sie beliefern einen Kunden und dieser bezahlt die Rechnung. Die Lieferung ist ordnungsgemäß und die Sache erledigt.

Die Zahlung des Kunden wird also „angefochten“. Neben Zahlungen können alle denkbaren Handlungen eines Schuldners angefochten werden, die vor dessen Insolvenzantrag erfolgt sind. Zum Beispiel Verträge, Übertragung von Eigentum, Bestellung von Sicherheiten wie Grundschulden, Sicherheitsübereignungen oder Bürgschaften, Schuldanerkenntnisse und vieles mehr.

Wem droht die Insolvenzanfechtung?
Jeder kann betroffen sein. In der Insolvenz des Mieters muss der Vermieter Geld zurückzahlen. Lieferanten und Dienstleister werden sehr häufig vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen. Auch Steuerberater und sogar Rechtsanwälte erhalten Rückforderungsschreiben. Besonders gefährdet sind Gesellschafter und Schwestergesellschaften des insolventen Unternehmens.

Warum kann ein Insolvenzverwalter nach vielen Jahren das Geld zurückfordern?
Der Verwalter wirft Ihnen vor, dass Sie im Zeitpunkt der Zahlung Ihres Kunden wussten, dass dieser zahlungsunfähig ist. Vereinfacht gesagt also bereits pleite war. Auch Ihr Kunde musste wissen, dass er zahlungsunfähig ist. Mit der Zahlung an Sie hat er in Kauf genommen, dass andere Gläubiger ausfallen. Der Gesetzgeber möchte ein solches Verhalten verhindern. Zumindest aber nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens rückgängig machen. Soweit die Theorie.

Woher soll ich denn wissen, dass mein Kunde zahlungsunfähig (pleite) ist?
Sie haben keinen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Kunden. Die Rechtsprechung hat Indizien entwickelt, bei deren Vorliegen Ihnen die Kenntnis unterstellt wird. Die Details sind komplex und beruhen auf einer jahrzehntelangen Rechtsprechung. Die Urteile hierzu sind völlig unterschiedlich. Einige Punkte, die für die Kenntnis sprechen können, sind zum Beispiel:

  • Ihr Kunde zahlt unregelmäßig und unvollständig (Teilzahlungen)
  • Ihr Kunde schreibt, er könne jetzt nicht zahlen (Korrespondenz)
  • Ihr Kunde zahlt erst nach Drohungen mit Anwalt, Inkasso oder Kündigung
  • Ihr Kunde hält sich nicht an Ratenzahlungsvereinbarungen

Warum liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor?
Der Kunde zahlt nur die Rechnung für eine ordnungsgemäße Leistung. Nicht mehr und nicht weniger. Kein Gläubiger wird benachteiligt.

Das sieht der Gesetzgeber und die Rechtsprechung leider anders: Zahlt der Kunde die Rechnung eines Gläubigers, obwohl er weiß, dass er nicht alle seine Rechnungen bezahlen kann, nimmt er bei der Zahlung an einen Gläubiger in Kauf, dass die anderen ausfallen. Denn als zahlungsunfähiger Kunde hat er ja gerade nicht das Geld, um alle Gläubiger zu bedienen. Er handelt also mit bedingtem Vorsatz.

Was sind die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Rückzahlung?
 
Die Voraussetzungen sind Ihre Kenntnis und die objektive Zahlungsunfähigkeit des Kunden im Zeitpunkt der Zahlung. Daneben gibt es noch ein paar Details. Hier verweise ich auf unser Buch Buchalik/Hiebert, Insolvenzanfechtung – Risiken vermeiden, Ansprüche abwehren, 2. Auflage 2019 (141 Seiten), dass Sie kostenlos bei uns erhalten.

Was kann ich tun? Muss ich zahlen?
Zahlen Sie auf keinen Fall. Nach mehr als 12 Berufsjahren auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung kann ich Ihnen versichern, dass bei jedem Anspruch Verhandlungsmöglichkeiten bestehen. Viele Ansprüche sind gar nicht oder nur teilweise begründet.

Warum sind Ansprüche oft nicht begründet?
Insolvenzverwalter verdienen mehr Geld, wenn sie möglichst hohe Anfechtungsansprüche durchsetzen. Der Grund hierfür ist die Vergütungsordnung der Verwalter. Es ist aber nicht immer böse Absicht. In vielen Fällen ist der Sachverhalt schlecht recherchiert. Es liegen dem Verwalter nicht alle Unterlagen des Schuldners vor. Die Rechtsprechung hat sich geändert. Die Gründe sind unterschiedlich. Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Spezialisten für Insolvenzanfechtung.

Muss ich eine Verjährungsverzichtsvereinbarung abgeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Erklärung abzugeben. Geben Sie die Erklärung nicht ohne Rechtsanwalt ab. Dieser sollte den Verzicht unbedingt zeitlich befristen. Sonst lässt der Verwalter die Sache liegen und Sie müssen bis zu einem Jahr auf ein Ergebnis warten. Ihr Anwalt sollte vor Abgabe der Erklärung auch prüfen, ob der Anspruch begründet sein könnte. Taktisch ist es oft besser, die Erklärung nicht abzugeben. Diese Erklärungen werden immer kurz vor dem Jahreswechsel verlangt. Der Verwalter gerät unter Zugzwang macht Fehler bei dem verjährungshemmenden Mahnbescheid oder der Klage. Dann können Sie Ihr Geld schon aufgrund dieser Formalien behalten. Und eine Vergleichsmöglichkeit gibt es immer auch nach Klageerhebung.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei Insolvenzanfechtung?
Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an. Auch ich mache dies. Ich benötige lediglich das Anfechtungsschreiben und schaue, ob an dem Anspruch etwas dran ist. In einem kurzen Telefonat sind meist ein paar kleinere Fragen zu besprechen. Dann kann ich Ihnen sagen, ob die Verteidigung gegen den Anspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob es besser ist zu zahlen. In 95% der Fälle macht es Sinn mit dem Verwalter zu verhandeln oder den Anspruch ganz zurückzuweisen.

Nach der Erstberatung richten sich die Kosten nach der Höhe des Anfechtungsanspruchs. So sieht es die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vor. Weniger als die gesetzlichen Gebühren darf ich nicht verlangen. Ich muss aber auch keine teuren Stundensätze ansetzen und selbstverständlich rechne ich für Sie vorher aus, was die Vertretung kostet. So haben Sie volle Kostenkontrolle und Transparenz. Die Anfechtungsfälle sind für mich in der Regel Routine. Nach mehr als 12 Berufsjahren im Bereich Insolvenzanfechtung habe ich das meiste schon gesehen. Dies gilt auch für mein Team unserer Kanzlei Buchalik Brömmekamp. Wir vertreten Sie bundesweit.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Bestellen Sie unser Buch 
Buchalik/Hiebert, Insolvenzanfechtung – Risiken vermeiden, Ansprüche abwehren, 2. Auflage 2019 (141 Seiten) mit vielen Tipps und Tricks kostenlos.

Oder besuchen Sie uns auf unserer Website: www.insolvenzanfechtung-buchalik.de

Rufen Sie mich gerne auch an (0211 82 89 77 268).

Dr. Olaf Hiebert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW



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