Was mache ich, wenn Kunden nicht auf meine Mahnungen reagieren?

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Ein leidiges Problem, das jeder Unternehmer kennt: Der Kunde zahlt trotz Mahnung nicht – das kostet Zeit und Nerven.

Hier erhältst du einen Überblick, wie du deinen Anspruch am besten geltend machen kannst und welche Möglichkeiten dir hierzu zur Verfügung stehen.


1. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Nach erfolgloser Mahnung ist das gerichtliche Mahnverfahren bei Eintreibung einer fälligen Geldforderung der zielführende Schritt, um deine zahlungsunwilligen Kunden kostengünstig und effektiv zur Zahlung zu bewegen.

Im Unterschied zum Klageverfahren wird im gerichtlichen Mahnverfahren vom Gericht nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Das Gericht erlässt nach deinem Antrag direkt einen Mahnbescheid, der per Post an den Schuldner zugestellt wird. Dieses Verfahren kannst du selbst unter www.online-mahnantrag.de einleiten. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Online-Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und somit den Einstieg in das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren.

Wenn es zum Beispiel um viel Geld geht, ist die Unterstützung eines Experten (Anwalt oder Inkassounternehmen) jedoch sinnvoll, denn dieser kennt Formalia, zulässige Verzugszinsen und Mahnfristen. Die Kosten für ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt kannst du dann im Erfolgsfall zusätzlich zur Zahlung vom Kunden zurückverlangen.

2. Ablauf Mahnverfahren

Du hast bereits den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online oder mithilfe eines Anwalts oder eines Inkassodienstleisters gestellt. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner drei Optionen:

  • Er kann die Rechnung begleichen – Ziel erreicht!
  • Oder er kann den Mahnbescheid ignorieren – Damit eröffnet sich der Weg in die Zwangsvollstreckung.
  • Der Kunde kann auch innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen – Hiernach wird ein reguläres Klageverfahren eingeleitet.

3. Ablauf Klageverfahren

Führt das Mahnverfahren nicht zum Erfolg, weil der Kunde Widerspruch erhebt musst du eine Klage einreichen. Spätestens jetzt bist du (bei einem Streitwert über 5.000 Euro) auf die Unterstützung eines Anwalts angewiesen. Der Anwalt prüft deinen Fall vorab, unterstützt dich bei der Erstellung der Klageschrift, reicht diese fristgerecht bei Gericht ein und setzt deinen Anspruch in der Gerichtsverhandlung durch.

Nach dem schriftlichen Vorverfahren bzw. einer mündlichen Verhandlung erlässt das Gericht im besten Fall ein positives Urteil für dich. Mit diesem „Titel“ kannst du die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten

4. Ablauf Zwangsvollstreckung

Nach erfolgreicher Klage übernimmt der Anwalt auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der endgültigen Eintreibung deines Geldes. Daneben eröffnet sich der Weg in die Zwangsvollstreckung auch dann, wenn der Kunde auf einen Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert hat. Es kann nämlich innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids bei Gericht gestellt werden. Erfolgt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids ein Einspruch (und damit die Einleitung des streitigen gerichtlichen Verfahrens), kann die Zwangsvollstreckung bzw. der Vollstreckungsauftrag an das Gericht versendet werden.

4. Kosten des Mahnbescheids


Die Höhe der Kosten für den Mahnbescheid richtet sich nach der Höhe der Forderung (dem „Streitwert“). Bei einer offenen Forderung von bis zu 1.000 Euro werden derzeit 36 Euro Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides, du musst die Kosten allerdings im Rahmen des Mahnverfahren vorstrecken. Gegebenenfalls fallen noch streitwertabhängige Kosten für die Beauftragung eines Anwalts an. Bei einer Forderung bis zu 500 Euro sind dies derzeit 49 Euro.

Tipp: Sämtliche Verzugszinsen und Mahnkosten muss der Kunde nachträglich übernehmen. Ist der Kunde ein Unternehmen, darfst du in der Regel eine Mahnpauschale von 40 Euro geltend machen. 


Bei weiteren Fragen zum Thema Forderungsbeitreibung stehe ich dir jederzeit über meine Kanzleiwebsite www.ledererlegal.com zur Verfügung.

Foto(s): @mikhail-pavstyuk-unsplash


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