Was muss man beim Testament beachten?

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Weit verbreitet ist der Irrtum, dass ein notarielles Testament mehr zählt als ein handschriftliches. Das Gesetz sieht allerdings beide Varianten als gleichwertig an.

Es kann daher sein, dass ein handschriftliches Testament die Regelungen eines notariellen Testaments aufhebt. Sind nach dem Tod des Erblassers mehrere verschiedene Urkunden vorhanden, ist immer das Testament maßgeblich, das als letztes errichtet wurde.

Wichtig ist daher, dass sich aus dem Testament das Datum ergibt, an dem es erstellt wurde.

Zudem muss beim privatschriftlichen Testament darauf geachtet werden, dass es die Formvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt. Noch immer begegnet man der Auffassung, dass ein so wichtiges Dokument, wie ein Testament fein säuberlich am Computer oder der Schreibmaschine getippt werden muss, damit es auch jeder lesen kann. Dies ist allerdings ein Irrtum, der zur Unwirksamkeit des Testamentes führt, wenn der Erblasser seinen letzten Willen nur selbst am PC geschrieben hat. Wenn ein Testament nicht notariell erstellt wird, muss es der Erblasser selbst handschriftlich verfassen und unterschreiben, damit es wirksam errichtet wird. Sind mehrere Seiten vorhanden empfiehlt es sich, diese zu nummerieren. Die Unterschrift muss dann am Ende des Dokumentes stehen.

Um zu verhindern, dass Angehörige das Testament, das für sie ungünstig ist, nach dem Tod verschwinden lassen, kann das Testament bei einem Notar in Verwahrung gegeben werden.

Seit dem Jahr 2012 gibt es das Zentrale Testamentsregister, in dem alle Testamente aufgenommen sind, die sich in Verwahrung befinden. Bei einem Todesfall erfolgt dann immer automatisch eine Benachrichtigung an das zuständige Nachlassgericht.

Wenn man sich für die Errichtung eines handschriftlichen Testamentes entscheidet, ist es empfehlenswert sich im Vorfeld von einem Fachmann über die genaue Formulierung des Testaments beraten zu lassen. Nicht selten kommt es vor, dass dem Erblasser die juristischen Fachbegriffe nicht klar sind und sie daher falsch verwendet werden. Das kann dann sogar dazu führen, dass hierdurch aus dem Testament eine andere Folge hergeleitet wird, als es beabsichtigt war. Dann hat der Erblasser, trotz Testament nicht das bekommen, was er erreichen wollte. Das kann durch eine fachkundige Unterstützung vermieden werden.


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