Vererben in der Patchwork-Familie

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Die klassische Familienkonstellation, nach der die Eltern verheiratet und nur gemeinsame Kinder vorhanden sind, befindet sich auf dem Rückzug. Immer häufiger sind sogenannte „Patchwork-Familien“ zu sehen. Die Eheleute sind zum zweiten Mal verheiratet, haben jeweils Kinder aus anderen Beziehungen und bekommen dann noch gemeinsame Kinder.

Insbesondere bei der Erbfolge können diese Konstellationen zu Streitigkeiten führen, die durch eine umsichtige Planung vermieden werden können.

Verlässt man sich auf die gesetzliche Erbfolge, entsteht beim Tod eines Ehegatten eine Erbengemeinschaft, bestehend aus dem überlebenden Ehegatten, den gemeinsamen Kindern und den Kindern des Erblassers. 

Hatten die Eheleute gemeinsam eine Immobilie gekauft, gehört diese nun anteilig auch der Erbengemeinschaft und somit auch den Kindern aus einer früheren Beziehung. Die Beteiligten sind dann zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung „verdammt“. Gelingt dies nicht, ist ein Rechtsstreit unumgänglich.

Die leiblichen Kinder des überlebenden Ehegatten aus der früheren Beziehung, also die Stiefkinder des Erblassers, bleiben hingegen zunächst außen vor und haben nach dem Gesetz keine Ansprüche. Erst wenn auch der überlebende Ehegatte verstirbt, sind seine leiblichen Kinder Erben. Dann erben Sie aber auch das Vermögen, das der Erblasser vorher von seinem Ehegatten geerbt hatte.

Häufig entspricht diese Folge nicht dem Willen der Eltern, deren vorrangiges Ziel zunächst die gegenseitige Absicherung ist. Erst im zweiten Schritt sollen häufig alle Kinder Erben werden. 

Dieses Ergebnis lässt sich beispielsweise durch die Anfertigung eines individuell gestalteten Testaments erzielen.

Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass den eigenen Kindern, nicht aber den Stiefkindern, ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Auch die steuerrechtlichen Auswirkungen sind in die Betrachtung miteinzubeziehen.

Die Entscheidung, welche Regelung sinnvoll ist, sollte daher im Einzelfall genau überlegt werden. Um Fallstricke zu umgehen, ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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