Was tun bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung?

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Steht die Steuerfahndung morgens vor der eigenen Haustür, ist dies für viele zunächst ein Schock.  Eine Überrumpelung ist durchaus beabsichtigt. In dieser Situation gilt vor allem: Ruhe bewahren!

Mit folgenden Tipps überstehen Sie die Durchsuchungsmaßnahme und bereiten gleichzeitig Ihre Verteidigung vor:

Ruhe bewahren

Bleiben Sie ruhig. Vermeiden Sie Kurzschlusshandlungen. Der Tag der Durchsuchung ist der Tag der Steuerfahndung. Behindern Sie die Durchsuchungsmaßnahme, etwa durch Handgreiflichkeiten oder die Beseitigung von Unterlagen, könnten Sie für die Dauer der Durchsuchungsmaßnahme festgenommen – oder schlimmstenfalls in Untersuchungshaft genommen – werden. 

Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und falls möglich, fertigen Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses.

Anwalt kontaktieren

Bitten Sie darum, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen. Der Anruf bei einem Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden. In der Regel warten die Ermittlungsbeamten mit dem Beginn der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts.  Lassen Sie sich von dem Einsatzleiter den Namen nennen und notieren Sie diesen. 

Kopien fertigen

Sollten die Ermittlungsbeamten Unterlagen mitnehmen wollen, bitten Sie darum, von den Unterlagen Kopien fertigen zu dürfen.

Protokoll

Werden Unterlagen oder andere Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt, sollte hierüber von den Ermittlungsbeamten ein Protokoll gefertigt werden. Achten Sie darauf, dass in dem Protokoll die Beweismittel so genau wie möglich bezeichnet werden. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen. 

Schweigen!

Bei der Konfrontation mit Vorwürfen entspricht es dem natürlichen Instinkt, hierzu unmittelbar Stellung zu nehmen, sich zu erklären oder den Sachverhalt aktiv aufklären zu wollen. Vielfach werden Sie gefragt, ob Sie Angaben machen möchten. 

Tun Sie es nicht. Schweigen Sie.

Und zwar nicht, weil Sie nicht in der Lage wären, den Sachverhalt zu erklären, sondern weil Sie sich in einer Ausnahmesituation befinden. Möglicherweise werden Fragen missverständlich gestellt. Möglicherweise werden Sie in der Befragung durch eine Person von einer anderen Person unterbrochen. Ihre Antworten werden dann möglicherweise nicht so niedergeschrieben, wie Sie sie gesagt oder gemeint haben. 

Besprechen Sie das weitere Vorgehen nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahme mit Ihrem Anwalt. Gemeinsam werden Sie die für Ihren Fall passende Strategie finden und entscheiden, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden. 




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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