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Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter – wie soll man sich verhalten?

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Sie wurden von der Polizei kontaktiert und sollen nun als Beschuldigter vernommen werden?

Dann gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nichts zu überstürzen. Insbesondere, wenn man unschuldig ist, hat man das Bedürfnis, alles „ins rechte Licht“ rücken zu wollen. Doch Vorsicht, schnell kann man sich in Widersprüche verstricken – man wird dann umso verdächtiger.

Zunächst gilt: Schweigen Sie! Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht! Nutzen Sie dies auch und machen Sie keine vorschnellen Angaben.

Daneben ist zu beachten, dass Sie einer Vorladung zur Polizei nicht nachkommen müssen. Einer Vorladung zur Staatsanwaltschaft müssen Sie zwar nachkommen, jedoch steht Ihnen auch hier selbstverständlich das Schweigerecht zu.

Egal, wie der Tatvorwurf lautet, eines ist immer gleich: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind Ihnen gegenüber stets im Vorteil.

Warum?

Weil Sie nicht wissen, was die Polizei und die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt haben. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können die Vernehmung in die gewünschte Richtung lenken, ohne dass Sie dies bemerken würden.

Vielleicht sagt man Ihnen noch, dass Sie aufgrund der Aussage eines anderen verdächtigt werden, was genau aber gegen Sie vorliegt, werden Sie nicht erfahren.

Darum sollten Sie unverzüglich nach der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung mit mir Kontakt aufnehmen! Als Strafverteidiger werde ich zunächst die Ermittlungsakte beantragen und den Vernehmungstermin für Sie absagen.

Durch die Einsicht in die Ermittlungsakte, die Sie ohne Rechtsanwalt nicht bekommen, sieht man, was den Behörden bereits bekannt ist und wie sich der Vorwurf gegen Sie im Einzelnen zusammensetzt.

Erst nach sorgfältiger Analyse der Ermittlungen kann überhaupt eine Entscheidung getroffen werden, ob und – falls ja – wann Sie sich zu den Vorwürfen äußern.

Oft macht es nämlich Sinn, überhaupt keine Angaben zu machen, denn nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen, sondern Ihnen muss die Schuld nachgewiesen werden. Dies ist oftmals aber nicht so einfach, wie Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft glauben machen will.

Egal, wie der Vorwurf gegen Sie lautet, kontaktieren Sie mich. Ich garantiere Ihnen eine unvoreingenommene Verteidigung!

Rechtsanwalt Marco Lott


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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