Was tun bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

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Waldorf Frommer – Anwalt von bekannten Filmproduzenten

Waldorf Frommer ist eine bekannte Münchener Sozietät. Die Rechtsanwaltskanzlei hat sich auf das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auf den Schutz von Urheberrechten an Filmen, spezialisiert. Viele große Filmproduzenten und Inhaber von Rechten an Filmen vertrauen Waldorf Frommer in diesem Bereich die Durchsetzung ihrer Rechte an. Zu den Mandanten von Waldorf Frommer gehören beispielsweise Warner Bros. Germany, Twentieth Century Fox und Universum Film. In deren Auftrag kommt es täglich zu Abmahnungen, die ahnungslose Internetnutzer überraschen.

Warum verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen?

Jeder Abmahnung liegt eine Urheberrechtsverletzung zugrunde. Wer beispielsweise Streamingportale nutzt, Filesharing betreibt oder Filme illegal herunterlädt, verletzt die Urheberrechte an dem jeweiligen Film. Aus dieser Rechtsverletzung folgt ein Anspruch des jeweiligen Rechteinhabers auf Schadensersatz und auf Unterlassung. Waldorf Frommer versucht, diese Ansprüche mittels einer Abmahnung (auf kurzem Wege) durchzusetzen. Zu diesem Zweck ermittelt Waldorf Frommer die IP-Adressen der Internetanschlüsse, über die die Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde. Der Anschlussinhaber erhält sodann eine Abmahnung.

In den Abmahnungen findet man zum einen die Aufforderung, mehrere hundert Euro Schadensersatz zu zahlen. Zum anderen fordern die Juristen den Adressaten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Auf keine dieser Forderungen sollte man bei Erhalt einer Abmahnung ohne vorherige Beratung eingehen!

Was bedeutet der Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Nicht immer sind die Forderungen von Waldorf Frommer auch berechtigt. Häufig sind ganz andere Personen als die Empfänger der Abmahnung für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich: Mitbewohner, Gäste, Familienangehörige oder Nachbarn. In diesem Fall kann sich der Empfänger der Abmahnung der Haftung entziehen und muss in der Regel gar nichts zahlen oder unterschreiben.

Doch auch wenn es den tatsächlich Verantwortlichen trifft, kann man geschickt reagieren. Häufig lässt sich die Höhe bzw. der Umfang des Schadensersatzes verringern. Eine voreilige Zahlung würde hingegen zu schweren Konsequenzen führen.

Was ist zu tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Vorab sei gesagt, dass eine Abmahnung ernst zu nehmen ist und keinesfalls ignoriert werden darf. Die Anwälte von Waldorf Frommer setzen in den Schreiben relativ knappe Fristen. Innerhalb dieser Frist sollte man sich rechtsanwaltliche Beratung einholen.

Nichtsdestotrotz ist eine Abmahnung kein Grund, in Panik zu verfallen. Der Erhalt einer Abmahnung heißt nicht automatisch, dass man den geforderten Betrag auch zahlen muss. Jeder Fall ist anders gelagert und deswegen gibt es kein Allheilmittel, wenn man derartige Schreiben erhält. Vorläufig sollte man jedoch folgende Schritte befolgen:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung von Waldorf Frommer oder sonst einer Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage, Ihre Chancen und etwaige Kosten und Risiken. Lassen Sie sich nicht verunsichern! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch +49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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