Was tun beim Erbfall?

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Ein naher Angehöriger stirbt. Was soll ich tun, wenn ich vermute, dass ich Erbe geworden bin oder einen Pflichtteilsanspruch habe?

In jedem Fall muss das Nachlassgericht über den Tod des Angehörigen informiert werden. Wenn in der Wohnung des Verstorbenen ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung gefunden wird, muss diese im Original beim örtlichen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Verstorbenen) abgegeben werden. Danach erhalten Sie in der Regel Formblätter zur Person des Verstorbenen und müssen Angaben zu nahen Angehörigen des Verstorbenen (Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister) machen. Das Nachlassgericht ermittelt dann, ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder ob der Erblasser selbst formwirksam einen Erben bestimmt hat. 

Ist man als Ehepartner, Kind oder, wenn keine Kinder des Erblassers vorhanden sind, als Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen, z.B. durch ein Testament,  so bestehen unter Umständen Pflichtteilsansprüche. Diese sind in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und der Pflichtteilsansprüche beim Erben geltend zu machen. Diese 3-Jahres-Frist beginnt in der Regel nach Erhalt eines Hinweisschreibens des Nachlassgerichts zu laufen. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, müssen Sie aktiv werden und Ihren Pflichtteil beim Erben des Verstorbenen einfordern. Da das Erbrecht eine sehr vielschichtige und komplizierte Materie ist, ist es ratsam, sich in diesem Fall anwaltliche Hilfe zu suchen. 

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