Was versteht man unter dem Nachweisgesetz? - Diese Änderungen der Arbeitsbedingungen gelten zum 01.08.2022

  • 2 Minuten Lesezeit

Was versteht man unter dem Nachweisgesetz?

Die Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitsverhältnisse schriftlich definiert sein. Dies gilt nach dem Nachweisgesetz schon seit dem 20.07.1995, der Geburtsstunde des Nachweisgesetzes.

Den Umfang, welche Bedingungen festgehalten werden müssen, hat der Gesetzgeber in § 2 Nachweisgesetz geregelt.

Seit dem 01.08.2022 müssen noch weitere Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden.  So ist der Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, dem Arbeitnehmer weitere, unter § 2 des Nachweisgesetzes aufgelisteten Punkte, zu bestätigen.

Diese neuen Änderungen gelten auch für Altverträge und - wichtig zu wissen – neue eingeführt wurde, dass Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des Nachweisgesetzes Geldbußen in Höhe von bis zu € 2.000,00 für den Arbeitgeber zur Folge haben.

Die Änderungen

Die wesentlichen Änderungen und Neuerungen seit dem 01.08.2022, welche in Arbeitsverträgen anzugeben sind, sind:

  • Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • ggf. freie Wahl des Arbeitsortes
  • Dauer der Probezeit
  • Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Vergütung von Überstunden
  • Fälligkeit des Arbeitsentgelts und in der Form der Zahlung
  • Ruhepausen und Ruhezeiten
  • Mitteilung des Schichtsystems, des Schichtrhythmus und der Schichtänderungen bei Schichtarbeit
  • Ausgestaltung der Abrufarbeit, soweit vereinbart
  • Mitteilung über Fortbildungsansprüche
  • Vorhandensein eines Versorgungsträges bei einer betrieblichen Altersversorgung
  • dass bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren
  • Hinweise auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Die neuen Nachweispflichten gelten ohne Verlangen des/der Arbeitnehmers:in gegenüber allen Arbeitnehmern:innen, die ihr Arbeitsverhältnis ab dem 01.08.2022 beginnen.

Bei bestehenden Altverträgen gilt dies innerhalb 7 Tage des Zugangs eines Auskunftsverlangens, dass ein schriftlicher Nachweis ausgehändigt wird.

Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Insofern besteht für Arbeitgeber dringender Handlungsbedarf dahingehend, die Arbeitsverträge umgehend durchzusehen, sie zu überarbeiten, bzw. neu abzuschließen, bzw. schriftlich die Bedingungen zu erstellen.

Die Folgen der neuen gesetzlichen Verpflichtungen sind, da keine Rechtsprechung vorliegt, noch offen und führt bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften zu derzeit noch nicht überschaubaren erheblichen Rechtsfolgen.

Es sind deshalb die neueren zwingend genannten Vorschriften bei allen neuen Arbeitsverträgen ab 01.08.2022 einzuarbeiten, damit der gesetzlichen Nachweispflicht Genüge getan ist. 

Für einen Arbeitgeber ist es daher ein Muss, um nicht schwerwiegende wirtschaftliche Folgen zu tragen, auf die einzuhaltenden Vorgaben bei Ausspruch einer Kündigung oder verschiedene Klagefristen und Schutzvorschriften bei der Kündigung hinzuweisen, um nicht nach Jahren mit unliebsamen Überraschungen rechnen zu müssen.

Andererseits bieten diese gesetzlichen Änderungen für Arbeitnehmer ein Einfallstor, wenn sie ihre Rechte ausüben und ihre Ansprüche geltend machen.

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung bei der Überprüfung und Erstellung von an die aktuelle Rechtslage angepassten Arbeitsverträgen zur Verfügung. Kommen Sie gern auf mich zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Erwin Bräutigam

Beiträge zum Thema