Was wird unter Testierfähigkeit verstanden?

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Testierfähig ist jeder Erwachsene, d.h. er kann ein privatschriftliches Testament ohne Notar abfassen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass er keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen hat, wodurch er nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärungen zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Die Testierfähigkeit beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei Minderjährige zur Testamentserrichtung einen Notar hinzuziehen müssen.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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