Weihnachtsgeld

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  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
  • Ein Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben.
  • Weiter kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung bestehen.
  • Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mehrfach zahlt ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll.
  • Ungleichbehandlungen beim Weihnachtsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen.
  • Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung sind unter anderem
o Dauer der Betriebszugehörigkeit,
o ungekündigtes Arbeitsverhältnis,
o Höhe der Fehlzeiten,
o Anzahl der Kinder und
o der Familienstand.
  • Bei Kürzungen oder Wegfall des Weihnachtsgeldes, kommt es auf die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen an.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick


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