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Weitere Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH iAd Herrn Harald Durstewitz

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch in dieser Woche erreichte mich die Anfrage bzgl. einer Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz (Dachs Deutschland), ausgesprochen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Lesen Sie hierzu auch gerne meinen vorherigen Beitrag:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-iad-herrn-harald-durstewitz_181227.html

Die mir zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung datiert vom 28.10.2020.

Meine Mandantin handelt auf eBay über einen gewerblichen Account und vertreibt dort u.a. Kosmetikprodukte. In der Abmahnung wird ihr im Rahmen eines eBay Angebotes vorgeworfen keinen aktiver Link zur OS- Plattform vorzuhalten.

  

Nach Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments ist jeder Onlinehändler verpflichtet, einen aktiven Link zur (OS-Plattform) anzugeben. 

Viele Händler halten zwar die Internetadresse zur OS- Plattform vor, allerdings übersehen die meisten, dass Sie den Link auch als Hyperlink vorhalten müssen.
  

Forderung:

 

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert vom 5.000,00 € (480,12€)

 

Rechtslage:

 

Es sind derzeit viele Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes im Umlauf. Der Grund hierfür ist eine anstehende Änderung des UWG. Am 09.10.2020 hat der Bundesrat dem durch den Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb zugestimmt.

 

Die Änderungen im UWG sehen u.a. anderem vor, dass zukünftig für Verstöße gegen Informationspflichten (wie der Link zur OS- Plattform) weder eine strafbewehrte Unterlassunsgerklärung noch eine Erstattung der Abmahnkosten gefordert werden kann.

 

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird also noch die ein oder andere kostenpflichtige Abmahnung ihren Weg zum Konkurrenten finden.

 

Achtung!

 

Sie sind nicht verpflichtet die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Selbst wenn der Vorwurf in der Sache zutrifft, kann mit Hilfe einer anwaltlich modifizierten Unterlassungserklärung in der Regel auch eine Reduzierung der Abmahnkosten im Vergleichswege erreicht werden.

 

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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