Weitere Abmahnung von Fatboy the Original B.V. durch Heinrich Partner Rechtsanwälte/"Lamzac"

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Wir berichten erneut über eine Abmahnung der Firma Fatboy the Original B.V. aus den Niederlanden durch die Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist wiederum die Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster- und Urheberrechten durch den Vertrieb von Luftliegen oder -sesseln, welche das Design des sog. „Lamzac“ imitieren, an welchem die Abmahnende die Rechte hat.

1. Was ist passiert?

Ein Händler, der auf Amazon u.a. mit Sitzsäcken und Luftliegen handelte, erhielt die Aufforderung im Wege der Abmahnung, bestimmte Gemeinschaftsgeschmacksmuster- und Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen. Anlass für die Abmahnung sei der Verkauf einer mit Luft zu befüllenden Liege, die eine Kopie der Gestaltung des „Lamzac“ sein solle und einen nahezu identischen Gesamteindruck erwecke.

2. Was wird gefordert?

Für die Firma Fatboy the Original B.V. wird zunächst Unterlassung des Anbietens, Bewerbens und Inverkehrbringens der angeblichen Kopie gefordert. Darüber hinaus verlangt die Abmahnende Auskunft sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten. Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine unbezifferte Vertragsstrafe im Ermessen der Abmahnerin für jede Zuwiderhandlung. Eine solche Vertragsstrafe kann – pro Zuwiderhandlung – leicht über 5.000,00 EUR betragen. Die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte betragen bei einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 EUR als 1,3-fache Geschäftsgebühr 1.973,90 EUR ohne MwSt.

3. Unsere Empfehlung

Droht Ihnen auch eine solche Abmahnung oder haben Sie bereits eine Abmahnung oder eine gerichtliche Verfügung erhalten? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Punkte zu beachten:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

b. Geben Sie keine Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie keine Zahlungen.

c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Geschmacksmuster- bzw. Designrecht und das Urheberrecht gehören (auch) in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder z.B. bei der Registrierung oder Geltendmachung eigener Schutzrechte. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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