Veröffentlicht von:

Weitere Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung wegen Ticketverkaufes über das Potal "kleinanzeigen"


Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine Vielzahl von eingegangenen Anfragen Betroffener, die jeweils eine Abmahnung der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH erhalten haben.


In dieser Woche wurden mir mehrere Abmahnungen mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen vorgelegt. Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, Eintrittskarten für Heimspiele des VFL Wolfsburg über die Plattform „kleinanzeigen“ (ehemals eBay-Kleinanzeigen) online zum Kauf angeboten zu haben.

Die Abmahnungen werden jeweils auf nachfolgende Klausel in den ATGB gestützt:


10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, kleinanzeigen, Facebook etc.) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,.


Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich enthalten die Abmahnungen auch die Aufforderung zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €.


In vielen Fällen trifft der Vorwurf in der Sache leider zu. Denn die meisten Abgemahnten haben die angebotenen Eintrittskarten zuvor über offizielle Verkaufsstellen des Vereins erworben und somit die ATGB akzeptiert, sodass diese wirksam vereinbart worden sind. Anders sieht die Rechtslage, wenn die Karten zuvor ebenfalls über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen erworben wurden und der Erwerber nicht auf die Geltung der ATGB hingewiesen wurde. In derartigen Fällen kann die Abmahnung vollumfänglich zurückgewiesen werden.


Kostenlose Ersteinschätzung:

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit
  • Bundesweite Beratung und Vertretung
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail
  • Kostentransparenz durch Pauschalhonorar


T +49 (0)211.69155122 | F +49 (0)211.69155111 | E-Mail info@dregeriplegal.de  | Internet www.dregeriplegal.de









Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema