Weitere Google Fonts Abmahnungen im Umlauf! Was ist zu tun?

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Auch heute, am Sonntag, den 30.10.2022 erreichen uns wie bereits in den letzten Tagen und Wochen weitere Anfragen von Betroffenen der Google Fonts Abmahnwelle.

Wir haben bereits umfangreich dazu berichtet, was von diesen Abmahnungen zu halten ist und mit welchen Argumenten man sich dagegen wehren kann.


Unser Grundsatzartikel zu dem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html


Das Wichtigste in der Zusammenfassung:

Bitte zahlen Sie nicht vorschnell an die Abmahner. 

Wir halten die derzeitigen Massenabmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts aus verschiedenen Gründen für unberechtigt. Offensichtlich dienen diese Abmahnung nämlich ausschließlich dem Interesse Einnahmen zu generieren, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Indiz für einen Rechtsmissbrauch und damit eine Unwirksamkeit der Abmahnung gilt.

Sind Sie auch von einer der massenweise versendeten Abmahnungen des Rechtsanwalts Kilian Lenard oder der Kanzlei RAAG im Zusammenhang mit der behaupteten Verwendung von Google Fonts auf IhrerWebseite betroffen und möchten Sie sich dieses nicht einfach so gefallen lassen, dann kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir haben bereits umfangreiche Erfahrung mit der Bearbeitung dieser Fälle und bieten Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung zu einem günstigen Festpreis an, der deutlich unter dem von den Abmahnern geforderten Betrag liegt.

Rufen Sie gerne unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden. Gerne können Sie natürlich auch die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de nutzen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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