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Weitere Urteile gegen Samiv-Vermittler

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Nachdem das OLG München bereits mit Beschluss vom 10.03.2014 die Berufung eines seinem Kunden gegenüber zum Schadensersatz verurteilten Vermittlers von sog. Samiv-Anlagen („Anlage mit fester Laufzeit – AFL“) zurückgewiesen hat, hat nunmehr auch das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 10.07.2014 festgestellt, dass die Berufung eines zuvor vom Landgericht Hanau ebenfalls zum Schadensersatz verurteilten Samiv-Vermittlers aussichtslos ist.

Sowohl das Landgericht Hanau wie auch das OLG Frankfurt am Main haben festgestellt, dass der beklagte Versicherungsmakler die Klägerin in finanziellen Angelegenheiten beraten und ihr hierbei auch eine Anlage bei der Samiv AG empfohlen hatte. Hierbei haben beide Gerichte überstimmend entschieden, dass dieser Versicherungsmakler seine Kundin nicht ordnungsgemäß beraten hatte, als er ihr gegenüber von einer sicheren Anlagemöglichkeit gesprochen und das Kapitalverlustrisiko verschleiert hatte. Überdies hatte es der Beklagte versäumt, die Klägerin über das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Samiv AG aufzuklären.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main steht daher in Einklang mit den Entscheidungen verschiedener Landgerichte, die die jeweiligen Samiv-Vermittler – in der Regel örtliche Versicherungsmakler – ebenso zum Schadensersatz wegen der vermittelten Samiv-Anlagen verurteilt haben. Wir vertreten derzeit eine Vielzahl von betroffenen Samiv-Geschädigten vor unterschiedlichen Landgerichten, wobei wir zuversichtlich sind, dass die jeweiligen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt werden.

Sofern Sie ebenfalls derartige Samiv-Anlagen erworben und Verluste erlitten haben sollten, stehen wir Ihnen für eine Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Verfügung, wobei wir für Rechtsschutzversicherte auch gern die Deckungsanfrage übernehmen.

hünlein rechtsanwälteFachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


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