Welche Rechtsformen bieten sich für gemeinnützige Initiativen an?

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Gemeinnützige Initiativen starten oft als eher lose Zusammenschlüsse. Wird es dann jedoch verbindlicher und sollen etwa eine Fläche gemietet, ein Grundstück gepachtet, öffentliche Zuschüsse beantragt und Spenden gewonnen werden, wird eine rechtlich anerkannte Struktur notwendig. 

Was viele nicht wissen: Gibt sich eine Initiative keine Verfassung und damit keine bestimmte Rechtsform, gilt sie kraft Gesetzes als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: BGB-Gesellschaft oder GbR). Das hat Folgen: Eine GbR kann – selbst wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgt – vom Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Bloße Initiativen profitieren demnach nicht von den Steuerbefreiungen, die Körperschaften eingeräumt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind. Es gelten auch keine Haftungsprivilegien: In einem Schadensfall der Gesellschaft haften alle Mitglieder gemeinsam mit ihrem Privatvermögen.

Die Wahl der passenden Rechtsform für die gute Sache sollte daher stets wohl überlegt sein, denn ein späterer Wechsel ist nicht immer möglich bzw. immer auch mit einigem Aufwand verbunden.

Gemeinwohlorientierte Initiativen können aus einer Vielzahl an Rechtsformen wählen

Initiativen für den guten Zweck können in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert werden. Welche Rechtsform für das jeweilige Anliegen die richtige ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Denkbar sind etwa: 

  • der nicht rechtsfähige oder eingetragene Verein (kurz: e.V.)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) bzw. Unternehmergesellschaft (kurz: UG)
  • die Aktiengesellschaft (kurz: AG)
  • die eingetragene Genossenschaft (kurz: eG)
  • die nicht rechtsfähige (auch unselbstständige, fiduziarische oder Treuhandstiftung genannt) oder rechtsfähige Stiftung

Solche Körperschaften können sämtlich als steuerbegünstigt anerkannt werden und die entsprechenden Privilegien in Anspruch nehmen.

Des einen Vorteil ist des anderen Nachteil

Die verschiedenen Rechtsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl gegeneinander abzuwägen sind. Sie unterscheiden sich etwa hinsichtlich

  • der notwendigen Finanzausstattung,
  • des Umfangs der finanziellen Beteiligung der Gründer,
  • der Möglichkeiten, Einfluss auf die Struktur und die Tätigkeit der Organisation zu nehmen,
  • des Grades an Flexibilität und Unabhängigkeit,
  • der Führungs- und Kontrollstrukturen,
  • der Ausrichtung der Tätigkeit,
  • des öffentlichen Ansehens oder
  • der Lebensdauer.

Soll die Organisation rechtsfähig sein?

Eine gemeinwohlorientierte Initiative muss nicht zwingend rechtsfähig sein.

Vorteile der Rechtsfähigkeit:

  • Die Rechtsfähigkeit ermöglicht die direkte Teilnahme am Rechtsverkehr. Sie ist vor allem dann notwendig, wenn Eigentum erworben oder Mitarbeiter angestellt werden sollen.
  • Rechtsfähige Organisationen werden als stabiler wahrgenommen. Dies kann z. B. von Vorteil sein, wenn es darum geht, Verträge abzuschließen, zusätzliche Mittel einzuwerben oder mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten.
  • Bei rechtsfähigen Körperschaften trifft eine Haftung zunächst die Einrichtung selbst und nicht die in ihr organisierten Personen.

Vor- und Nachteile fehlender Rechtsfähigkeit:

  • Nicht rechtsfähige Organisationen lassen sich meist schneller gründen, da keine staatliche Behörde beteiligt ist. Gleiches gilt für deren Auflösung.
  • Auch während ihrer Tätigkeit unterliegen nicht rechtsfähige Organisationen keiner staatlichen Aufsicht, was sie flexibler macht.
  • Aber: Grundsätzlich haften hier die handelnden Personen.

Die Entscheidung für die Rechtsfähigkeit muss nicht zwingend gleich am Anfang einer Zusammenarbeit getroffen werden. Es ist möglich, auch später zur Rechtsfähigkeit zu wechseln. Dazu sind dann die Erstellung einer Satzung und die Mitwirkung einer staatlichen Behörde, etwa die Eintragung in das Vereins- oder Handelsregister, erforderlich.

Für jede Initiative die passende Lösung

Welche Rechtsform für eine (gemeinnützige) Initiative die richtige ist, muss immer im konkreten Einzelfall beantwortet werden. Denn jede Initiative ist einzigartig hinsichtlich ihrer Bedingungen, Voraussetzungen und konkreten Ziele. Neben den Anforderungen an die rechtliche Struktur spielen immer auch subjektive Wertvorstellungen der Initiatoren eine Rolle bei der Entscheidung.

Gerne finde ich gemeinsam mit Ihnen das passende rechtliche Kleid für Ihr Engagement!



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