Wenn DAS passiert, droht eine betriebsbedingte Kündigung (Tipps für Arbeitnehmer)

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Es gibt ein wichtiges Indiz, das auf zukünftige betriebsbedingte Kündigungen hindeutet. Um welches es sich handelt und was Arbeitnehmer dann tun sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Es sind Veränderung im Unternehmen, in der Unternehmensstruktur, die darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber – bewusst oder unbewusst – betriebsbedingte Kündigungen vorbereiten könnte. Zu solchen Veränderungen kommt es meist dann, wenn der Arbeitgeber: von einem anderen Unternehmen übernommen wird, ein anderes Unternehmen übernimmt oder mit ihm fusioniert.


Meist stellt sich das neue Unternehmen anders auf, einige Unternehmensbereiche werden stärker gewichtet, andere verlieren an Bedeutung. Oft werden Führungskräfte ausgetauscht. All das führt nicht selten dazu, dass einem Teil der Belegschaft aus betrieblichen Gründen gekündigt wird.


Zudem kann eine Änderung der Unternehmenskultur zu unerwarteten und nicht nachvollziehbaren Stellenstreichungen führen.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:


  • Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab oder stellen Sie sicher, dass Ihre bestehende Versicherung die Deckungszusage im Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags erteilt. Haben Sie beispielsweise Beiträge nicht gezahlt, sollten Sie diese umgehend nachzahlen.
  • Bei der Wahl Ihrer Versicherung rate ich dazu, die entsprechenden Ergebnisse der Stiftung Warentest zu berücksichtigen. Achten Sie auf die Leistung der Versicherung und nicht so sehr auf deren Kosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung sparen Sie die Kosten der Rechtsvertretung und der Klage und haben zudem prozesstaktische Vorteile, die nicht selten zu besseren Abfindungsergebnissen führen.
  • Gründen Sie einen Betriebsrat, falls es bei Ihrem Arbeitgeber noch keinen Betriebsrat gibt. In jedem Unternehmen, dass durch schwere Zeiten geht, sollte es zum Wohl der Belegschaft einen Betriebsrat geben. Zudem führt die Mitwirkung an der Gründung eines Betriebsrats unter Umständen dazu, dass Sie einen besonderen Kündigungsschutz bekommen.
  • Erwerben Sie nach Möglichkeit einen besonderen Kündigungsschutz. Mit einem Grad der Behinderung von 30% können Sie beispielsweise einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen und damit einem zu 50% schwerbehinderten Arbeitnehmer gleichgestellt werden.
  • Bietet Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag an, sollten Sie diesen immer zuerst von einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt überprüfen lassen. So gut wie immer erreicht ein auf Kündigung und Abfindung spezialisierter Experte bessere, mitunter deutlich bessere, Abfindungen für den Arbeitnehmer. Hinzu kommt, dass spezialisierte Anwälte/Fachanwälte regelmäßig Ergebnisse erzielen, bei denen keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld folgt.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Haben Sie Fragen zur Gründung eines Betriebsrats?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema