Wenn der Postbote zweimal klingelt – Drogen aus dem Darknet

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Drogen aus dem Internet bestellen – ist das wirklich so einfach?

Die kurze Antwort: Ja! Es ist heutzutage mit ein bisschen technischem Know-how problemlos möglich Drogen aus dem sogenannten Darknet zu kaufen. Diese werden dann zumeist einfach per Post verschickt. Vorbei die Zeiten, in denen sich geneigte Mitbürger um Mitternacht in dunklen Gassen treffen mussten. Dabei gibt es im Internet so gut wie alles zu erwerben. Vom klassischen „Gras“, über Kokain, bis hin zu Amphetaminen und Heroin ist alles käuflich erwerblich.

Gezahlt wird dabei mit sogenannten Kryptowährungen, die vermeintlich schwer zu tracken sind und Ermittlungsbehörden ein Dorn im Auge sind. Anders als bei der klassischen Überweisung oder einer Zahlung über Dienste wie Paypal oder ApplePay sind Zahlungsempfänger und -sender nicht so einfach erkennbar.  Trotzdem ist das Ganze nicht völlig risikolos, wie vermehrte Verfahren gegen Besteller auf Darknet-Seiten zeigen.


Was ist, wenn der Dealer „hochgenommen“ wird?

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Spätestens, wenn der Dealer, der im großen Stil Drogen aus der heimischen Wohnung ins Umland verschickt und sich dabei der Post als Mittelsmann bedient, von der Polizei aufgegriffen wird, wird es schnell auch für Besteller brenzlig.

Nicht selten werden bei Durchsuchungen dann nämlich Listen mit Bestellern und den empfangenen Beträgen samt Usernames oder sogar Wallet-Adressen gefunden. Dann kann auch die Polizei ohne Probleme erkennen, wer hinter den Bestellungen stecken könnte.

Darüber hinaus werden auch immer wieder verdächtige Pakete und Briefsendungen bei den Poststellen beschlagnahmt und kontrolliert. Auch in diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Strafverfahren gegen die Empfänger der Sendung.

Ansatzpunkt ist dann eigentlich immer § 29 Betäubungsmittelgesetz. In Absatz 1 dieses Paragraphen ist vorgesehen, dass schon der Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen kann. Das Ganze ist also sicher kein Kavaliersdelikt. Im Mittelpunkt der möglichen Strafzumessung steht dabei sicherlich die erworbene Menge an Drogen, bzw. den Wirkstoffen. Auch einschlägige Vorstrafen spielen hier aber natürlich eine Rolle.


Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Wenn dann tatsächlich eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter im Briefkasten landet, sollten sofort die Alarmglocken schrillen. Nur unter Zuhilfenahme eines Anwalts kann dann Akteneinsicht genommen werden, um herauszufinden, was die Behörden tatsächlich in der Hand haben. Nicht selten gelingt es so, dass ganze Verfahren eingestellt werden, ohne dass es überhaupt zu einer Strafe kommt.

Es lohnt sich immer die Kosten für den Anwalt aufzubringen, um mögliche Strafen zu verhindern oder zumindest zu mildern. Ohne die Hilfe eines Experten tappen die Betroffenen oft im Dunkeln und laufen nicht selten, ohne es zu ahnen, ins offene Messer.

Gerne berate ich Sie in diesen und anderen Fällen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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