Wenn die Gebäudeversicherung den Wasserschaden nicht bezahlt.

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Wasserschaden liegt vor, wenn das Wasser bestimmungswidrig austritt.

Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, wenn es um die Absicherung von Wohnräumen geht. Häufigste Schadensursache im Wohnbereich ist der Wasserschaden. Gemeint ist dabei jedoch nicht der Schaden durch eindringendes Regenwasser oder Wasser aus Flüssen und Bächen, sondern rein Schäden durch Leitungswasser. Leitungswasser bezeichnet jegliches Wasser in zu- und Abflüssen, somit sauberes Trinkwasser genauso wie Brauchwasser. Ein Schaden durch Leitungswasser liegt vor, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren austritt und dadurch ein Schaden am Gebäude oder Einrichtung entsteht. Zu den Zu- und Ableitungen gehören Heizungsrohre, Wasserrohre und die Rohre für die Betriebsmittel von Klima- und Wärmeanlagen.

Die Höhe des Schadens.

Kommt es zum Schadensfall sind oft das gesamte Gebäude oder Gebäudeteile betroffen. Insbesondere Fußböden werden schnell durch die Einwirkung von Wasser zerstört. Aber auch Möbel, Elektrogeräte und Kleidung sind oft Teil der durch Wasser zerstörten Gegenstände. In einem Schadensfall ist die Versicherung in der Regel schnell mit einem Sachverständigen vor Ort, der den Schaden begutachtet. Problematisch wird es, wenn die Versicherung einen deutlich niedrigeren Schaden beziffert. Dies kann grundsätzlich zwei Gründe haben. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Wert, der zur Wiederherstellung notwendig ist, also der sogenannte Zeitwert, tatsächlich geringer ist. Oder der Sachverständige hat den Wert der Gegenstände und Reparaturkosten zu gering beziffert. Durchschnittlich bleiben die Schadenssummen der Versicherungen um ein Viertel hinter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurück. In einigen Fällen zahlen die Versicherungen sogar nur die Hälfte der Wiederherstellungskosten oder noch weniger.

Das Problem mit den Vorschäden

Wenn die Versicherung nicht den gesamten Schaden begleicht, liegt das oftmals an sogenannten Vorschäden. Das sind sowohl Vorschäden an den zerstörten Gegenständen und Gebäudeteilen als auch an den Zu- und Ableitungen selbst. Wenn beispielsweise die Trinkwasserleitungen bereits überaltert sind, zahlen die Versicherungen in der Regel nicht die vollen Kosten für die Installation gänzlich neuer Rohrleitungen. Auch wenn die Möbel mehrere Jahre alt sind werden in der Regel nicht die Neukosten erstattet. Auch wenn grundsätzlich nur der Zeitwert versichert ist, unterlaufen den Versicherungen bei der Bestimmung des Zeitwerts allzu oft Fehler. Hierbei werden die Werte zu gering angesetzt, um der Versicherung letztlich eine Ersparnis zu ermöglichen.

Wie Sie sich gegen die Versicherung wehren können.

In vielen Fällen regulieren die Versicherung den Schaden ohne Weiteres. Dennoch kommt es oft zum Streit darüber, welchen Wert die beschädigten oder zerstörten Gebäude und Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadenseintritts hatten. Schwierig wird es vor allem bei Gegenständen die einen relativ geringen materiellen Wert, aber einen hohen ideellen Wert aufweisen, wie Erbstücke. Der Ersatz von ideellen Werten ist grundsätzlich nicht versichert. Können die Meinungsverschiedenheiten über die Wertberechnung nicht beigelegt werden, empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen. Weigert sich die Versicherung, trotz Gutachten, die Kosten zu erstatten, ist man gut beraten sich professionelle Hilfe zu suchen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.

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