Wenn die Polizei vor der Tür steht...

  • 1 Minuten Lesezeit

... dann liegt womöglich ein Durchsuchungsbefehl gegen Sie vor.

Die Polizei hat dann das Recht, Ihre Wohnung nach Beweismitteln für eine Straftat zu durchsuchen.

Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei das sogar ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Was Sie als Betroffener tun sollten:

Auf keinen Fall Widerstand leisten!

Keine Angaben zur Sache machen!

Einen Anwalt für Strafrecht anrufen!

Sie haben das Recht, sich in jeder Lage des Strafverfahrens der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen.

Ihr Rechtsanwalt gibt Ihnen wertvolle Hinweise und überprüft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung oder anderer Polizeimaßnahmen.

Auch wenn Sie verhaftet werden, haben Sie das Recht, einen Anwalt anzurufen.

Bestehen Sie darauf und nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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