Wer benötigt ein Pfändungsschutzkonto bzw. P-Konto

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Was ist ein Pfändungsschutzkonto bzw. P-Konto?

Mit dem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist das auf dem Bankkonto befindliche Guthaben bei einer Kontopfändung in Höhe des unpfändbaren Betrags automatisch geschützt. Der Kontoinhaber kann bei einem P-Konto bis zum Monatsende über das vor der Pfändung geschützte Guthaben verfügen. Wird das Guthaben im laufenden Kalendermonat nicht vollständig abgerufen, wird das verbliebene Guthaben auch noch in den nächsten drei Monaten vor der Pfändung geschützt. 

Wer sollte ein Pfändungsschutzkonto haben?

Grundsätzlich hat jede natürliche Person einen gesetzlichen Anspruch auf ein P-Konto. Ein Pfändungsschutzkonto kann rein vorsorglich unabhängig von Schulden oder Pfändungen eingerichtet werden, jedoch spätestens dann, wenn eine Pfändung vorliegt. 

Besonders wichtig ist ein P-Konto für Personen, die einen Insolvenzantrag stellen wollen. In dem Fall sollte das Pfändungsschutzkonto unbedingt vor Abgabe des Insolvenzantrags bei Gericht bestehen und eine schriftliche Bescheinigung der Bank vorliegen, dass es sich bei dem Konto um ein P-Konto handelt. Andernfalls fällt das Bankkonto mit dem vorhandenen Guthaben in die Insolvenzmasse und der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogen.

Tipp: Wurde die rechtzeitige Einrichtung des P-Kontos versäumt, kann die Einrichtung noch innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nachgeholt werden. In diesem Fall tritt eine Rückwirkung ein.  

Wie bekomme ich ein Pfändungsschutzkonto?

Das P-Konto erhalten Sie, indem Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Auf diese Umwandlung hat jeder Inhaber eines Girokontos einen gesetzlichen Anspruch – unabhängig davon, ob sich auf dem Konto ein Guthaben befindet oder ein Minusbestand.

Da jede Person nur ein P-Konto besitzen darf, müssen Sie bei der Beantragung eine Erklärung abgeben, dass Sie noch nicht über ein P-Konto verfügen.

Auch Gemeinschaftskonten, wie sie bei Eheleuten oft bestehen, können in zwei P-Konten umgewandelt werden.  

Welche Beträge sind über das P-Konto geschützt?

Durch das P-Konto werden alle Arten von Einkünften geschützt, gleichgültig, ob es sich z.B. um Arbeitslohn, Arbeitslosengeld oder die Einnahmen von Selbständigen handelt.

Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten beläuft sich der vom Pfändungsschutz erfasste Grundfreibetrag seit dem 01.12.2021 auf einen Betrag von € 1.260,00. Bestehen Unterhaltspflichten erhöht sich dieser Betrag je nach Anzahl der bestehenden Unterhaltspflichten. Darüber hinaus können auch dauernde oder einmalige Sozialleistungen, wie z.B. Kindergeld über das P-Konto geschützt werden.

→Tipp: Haben Sie Unterhaltspflichten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder der Familienkasse eine P-Kontobescheinigung ausstellen lassen und diese bei Ihrer Bank vorlegen. Dann wird der Pfändungsschutzbetrag auf Ihrem P-Konto entsprechend erhöht!

Lesen Sie auch meinen Artikel Änderungen beim P-Konto seit 01.12.2021.

Die obigen Ausführungen ersetzen keine anwaltliche Beratung! Für weitere Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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