Wer erhält den Goldschmuck (taki) nach der Scheidung?

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Wer erhält den Goldschmuck (taki) nach der Scheidung?

Bei Hochzeitfeiern, die nach türkischer Tradition abhalten werden, ist es Brauch, dass die Verwandten der Eheleute und die Gäste dem Brautpaar Schmuckstücke bei der Hochzeitsfeier "umhängen".


Die Frage, wem diese Schmuckstücke letztendlich gehören ist, wird spätestens dann relevant, wenn beim Scheidungsverfahren um deren Rückgabe beziehungsweise Aufteilung gestritten wird.


Dieser Frage stehen sowohl deutsche Gerichte bei der Scheidung von türkischstämmigen als auch türkische Gerichte gegenüber.

Sowohl deutsche, als auch türkische Gerichte orientieren sich bei der Beantwortung dieser Frage, nach den islamischen Grundsätzen und der Rechtsprechung des türkischen Kassationshofes.




Bereits früher war es in der Türkei üblich, nach der Scheidung an die Ehefrau einen vorher festgelegten Betrag für ihre finanzielle Absicherung auszuzahlen. Gold oder Schmuck, der der Braut übergeben oder umgehängt wird, gehört ihr selbst, unabhängig davon, wer den Schmuck gekauft hat.

Dieser muss ihr im Fall der Scheidung zurückgegeben werden. Eine Ausnahme soll nur dann vorliegen, wenn die Braut dem Ehemann den Schmuck freiwillig übergeben hat mit der Absicht, Anschaffungen für die gemeinesame Wohnung zu besorgen. 

Interessant ist insbesondere, dass laut Kassationshof der türkischen Republik der Braut auch der Schmuck gehört, der eigentlich dem Bräutigam übergeben wurde.

Fazit:

Der Goldschmuck, der im Rahmen von nach türkischer Tradition abgehaltenen Hochzeitsfeiern gehört ausschließlich der Braut. Dies gilt selbst dann, wenn dieser dem Bräutigam übergeben wurde.

Gerne beraten wir Sie im Falle einer geplanten Scheidung über Ihre Rechte, Ihre Möglichkeiten wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und Ihre möglichen Erfolgsaussichten. 

Foto(s): mehendi-4004294_1920.jpg

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