Wer ist berufsunfähig in der privaten BU-Versicherung?

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Je nach Formulierung in den Versicherungsbedingungen ist berufsunfähig, wer nach medizinischem Befund die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auf nicht absehbare Zeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Im Versicherungsfall passiert es immer wieder, dass Versicherer versuchen, nicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit des VN abzustellen, sondern als Maßstab für die Frage der BU auf die tatsächliche Tätigkeit vieler jahrelang tätiger VN in dem betreffenden Beruf, der auch der Beruf des um seine Versicherungsleistung kämpfenden VN ist, heranziehen. Das ist jedoch falsch. Denn nur, weil viele Menschen den gleichen Beruf erlernt haben und ausüben, machen sie doch nicht dasselbe.

Es darf immer nur um die zuletzt ausgeübte konkrete Tätigkeit gehen. Ob der VN vorhatte, demnächst Umstrukturierungen vorzunehmen, spielt keine Rolle (in Gänze so u. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.08.2015 – 7 U 49/15). Nur die zuletzt ausgeübte konkrete Tätigkeit allein ist bei der Beurteilung, ob BU vorliegt oder nicht, zu Grunde zu legen.

Das bedeutet aber auch für den VN, dass er dem VR seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit detailliert und hinreichend beschreibt. Oft reichen die Antragsunterlagen des VR dazu nicht aus. Man kann dort nicht sehr viel eintragen. Deshalb sollte man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auf einem Extrapapier beschreiben. Hierzu gehören Arbeitszeiten, hierzu gehören konkrete Tätigkeiten, die in einem bestimmten Zeitfenster des durchschnittlichen Arbeitstages erbracht wurden. Hier ist auch anzugeben, welchen spürbaren Belastungen der Körper durch die Einzeltätigkeiten ausgesetzt ist und welche der Tätigkeiten deshalb nicht mehr ausgeübt werden können. Das geht am besten in Tabellenform. Der sodann vom VR beauftragte medizinische Gutachter braucht eine konkrete Grundlage für sein Gutachten. Nur so ist die Beurteilung, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nunmehr zumindest zu 50% nicht mehr ausgeübt werden kann, möglich.

Seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu beschreiben, ist nicht so einfach. Es ist auch zeitraubend, aber letztendlich nur eine Fleißaufgabe, der sich der VN ruhig stellen sollte.


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