Westdeutsche ImmobilienBank: Widerruf Ihres Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen als Schlüssel zum Vertragsende

Viele Banken, die Kündigungen der Darlehensnehmer vor Fälligkeit erhalten, lassen sich als Entschädigung die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung auszahlen. Die ist jedoch für die Kunden oftmals finanziell so nachteilig, dass sie von einer vorzeitigen Kündigung Abstand nehmen.

Für Privatleute gibt es dennoch häufig einen Ausweg: Widerrufsbelehrungen, die nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße, vollumfängliche Verbraucheraufklärung entsprechen. Der Gesetzgeber räumte Verbrauchern seit Ende 2002 ein Widerrufsrecht ein. Den Banken wurde im Zuge dessen vorgeschrieben, dass die Frist zur Erklärung des Widerrufs erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher umfassend über das Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden ist. Damit sollte ein möglichst umfassender Schutz der Privatleute erreicht werden.

In zahlreichen Widerrufsbelehrungen finden sich jedoch Fehler, die weit überwiegend von der Rechtsprechung, bis zu den höchsten Gerichten (BGH), anerkannt werden. In diesen Fällen steht den Verbrauchern dadurch ein auch genanntes „ewiges Widerrufsrecht“ zu, wodurch der Vertrag auch lange Zeit nach dem Vertragsschluss widerrufen werden kann. Das hat den Vorteil, dass ein Rückgewährverhältnis zwischen den Parteien entsteht und die Vorfälligkeitsentschädigung – wie bei einer Kündigung – nicht anfällt.

Fehler in den Belehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ So steht es in vielen Widerrufsbelehrungen der Westdeutsche ImmobilienBank in der Zeit um 2005/2006. Das allerdings lässt den Darlehensnehmer völlig im Unklaren darüber, was das nun bedeutet. „Frühestens“ – müssen dazu andere Umstände treten? Und wenn ja, welche? Für den Verbraucher ist lediglich klar, dass die Frist mit Erhalt der Belehrung beginnt – oder eben später. Auch der BGH sah diese Formulierung als irreführend an. Dem Verbraucher werde nicht ermöglicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen.

Andere Banken mit ähnlichen Fehlern in Kreditverträgen

Dieser Fehler der ungenauen Fristangabe findet sich auch bei anderen Banken. So enthalten zum Beispiel Widerrufsbelehrungen der DG Hypothekenbank, der Sparkasse Heilbronn (2005-2008), der Sparkasse Dortmund (2006), der Stadtsparkasse München (um 2006) und vieler anderer Banken mehr denselben Fehler.

Auch andere Fehler sind zu erheblichen Mengen in den Belehrungen enthalten, sogar rein formale Fehler in den Äußerlichkeiten. Mit juristischem Sachverstand lässt sich dies im Einzelfall erkennen und beurteilen, ob sie eine Aussicht auf Widerruf des Vertrags bieten.

Werdermann │ von Rüden prüft Ihre Vertragsunterlagen – vertraulich und kostenlos

Viele Vertragsgebundene haben heute gute Aussichten auf Erfolg, mit einem Widerruf aus dem Vertrag zu kommen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag nach November 2002 geschlossen haben, Verbraucher sind (§ 13 BGB) und Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung enthalten sind, können auch Sie sich lösen.

Schon viele Verbraucher haben von den fehlerhaften Belehrungen ihrer Banken profitiert und sich mithilfe der Kanzlei Werdermann │ von Rüden von ihren Verträgen gelöst, um beispielsweise von den aktuell günstigen Zinsen zu profitieren. Zahlreiche Mandanten konnten sich von ihren Vertragsbedingungen mit den höheren Zinsen durch die Expertise der im Bankrecht erfahrenen Anwälte von Werdermann │ von Rüden befreien. Lassen auch Sie Ihre Unterlagen prüfen – vertraulich, kompetent und kostenlos. Lassen Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zukommen und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Weitere Informationen können Sie finden unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.


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