Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrage der Frau Claudia Morgan

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Unserer Kanzlei wurde am 20.08.2014 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Volker Jakob i.A.d. der Frau Claudia Morgan zur Überprüfung übergeben.

In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  1. Vorhalten von zwei unterschiedlichen Widerrufsfristen,
  2. Verstoß gegen die TextilkennzeichnungsVO.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Hinweis:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Unserer Auffassung handelt es sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen die Vorwürfe abschneiden. Weiterhin werden Abmahnkosten aus einem Streitwert in Höhe von 10.000,00 €, mithin 745, 40 € inkl. Auslagenpauschale geltend gemacht.

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte. Bei derartigen Abmahnungen ist es besonders wichtig sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die gerügten Verstöße fachgerecht abgestellt werden. Ansonsten drohen erhebliche Vertragsstrafen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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