Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Garantiebedingungen erhalten (Update)?

  • 3 Minuten Lesezeit

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Garantien


Zur Zeit werden zahlreiche Onlinehändler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen angeblicher fehlerhafter Garantien und unzureichender Garantiebedingungen überzogen.


Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB (Hinweis auf Garantiebedingungen) erhalten?


Garantiebedingungen sind seit Langem häufiger Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Onlinehändlern. Hier informieren wir Sie über den Hintergrund und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie von einer Abmahnung wegen Garantien betroffen sind.



Zum rechtlichen Hintergrund


Bereits im Jahr 2014 haben sich mit Inkrafttreten der EU-Verbraucherschutzrichtlinie die gesetzlichen Vorschriften für Onlinehändler in vielerlei Hinsicht geändert. Den Onlinehändlern werden beim Verkauf an Verbraucher seit dem zahlreiche bzw. im Verhältnis zur vorhergehenden Rechtslage erweiterte Informationspflichten auferlegt. 

Die Reichweite und der Inhalt dieser „bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen“ geltenden Informationspflichten werfen einige Auslegungsfragen auf und stellen für Onlinehändler häufig Stolpersteine dar. Es ist daher im Einzelfall genau zu prüfen, welche Informationspflichten nach den Artikeln 246 und 246a bis c EGBGB im Einzelfall bestehen. 

Besonders problematisch und Grund einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist in diesem Zusammenhang die Informationspflicht bezüglich des Bestehens und der Bedingungen von Garantien nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB. Dies insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine Garantie des Händlers, sondern um eine Herstellergarantie handelt. 



Wann droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bezogen auf Garantiebedingungen? Worin liegt der konkrete Wettbewerbsverstoß?


Insbesondere Händler, die ihre Artikel über das Internet anbieten (z. B. über die Plattform eBay, Amazon oder einen eigenen Webshop), sind aufgrund der Regelung in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB in der Regel auch für den Fall, dass der Hersteller der vertriebenen Ware eine Garantie anbietet, verpflichtet, auf das Bestehen und die Bedingungen dieser Herstellergarantie hinzuweisen. Geschieht dies nicht oder nur unzureichend oder entspricht der Inhalt der Garantiebedingungen nicht den gesetzlichen Anforderungen oder sind die Garantiebedingungen nicht abrufbar, droht eine kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Der konkrete Wettbewerbsverstoß liegt dabei meistens im Fehlen der Informationen zur Garantie bzw. zu den konkreten Garantiebedingungen.



Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne weiter!


Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Informationspflichten bezogen auf Garantiebedingungen im Bereich E-Commerce oder in Bezug auf andere Informationspflichten aus Art. 246 ff. EGBGB erhalten haben, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen. Ferner sollten Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen lassen, da sonst eine einstweilige Verfügung oder Klage droht, die in der Regel weitere, erhebliche Kosten auslöst. 

Keinesfalls sollten ohne vorherige anwaltliche Beratung Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgegeben werden. Die rechtlichen Nachteile und die Kosten, die in einem solchen Fall entstehen können – insbesondere dann, wenn sie sich „falsch“ verhalten – sind nicht zu unterschätzen. 

Die Frage, ob eine Abmahnung im Einzelfall begründet ist, kann nur individuell und nach rechtlicher Überprüfung des Inhalts der Abmahnung und des konkreten Onlineangebotes beantwortet werden. 

Wir empfehlen Ihnen daher, unverzüglich den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts einzuholen und sich gegebenenfalls anwaltlich vertreten zu lassen. Nach rechtsanwaltlicher Überprüfung der Abmahnung können die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Verteidigung im Einzelfall erörtert und vom Anwalt die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden.


⇒ Profitieren Sie vom Know-how! Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten!  



Bundesweite Hilfe bei Abmahnung


Gern stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder senden Sie uns das Abmahnschreiben vorab per E-Mail. Wir sind mit der Rechtsmaterie vertraut und helfen Ihnen gerne weiter!



Weitere Informationen


Weitere Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Menü "Rechtsprodukte" ⇒ "Abmahnung Wettbewerbsverstoß"

 


©  2021 und 2020 WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Update der ursprünglichen Fassung vom 13.10.2014)

Foto(s): Shutterstock

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Weber

Beiträge zum Thema