Wichtigste Neuerungen im Wohnungseigentumsrecht

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Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) tritt am 01.12.2020 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt ist die WEG als Rechtssubjekt Träger der gesamten Verwaltung und damit Träger aller Rechte und Pflichten. Vertretungsorgan bleibt der Verwalter, dessen Befugnisse durch die WEG-Reform erweitert wurden. Das Gesetz spricht allerdings nach 2-jähriger Karenzzeit jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu. Der Verwalter hat somit künftig die für eine Verwaltung notwendigen rechtlichen, technischen und kaufmännischen Kenntnisse im Zuge einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.

Neu ist auch das gesetzliche Recht jedes Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.

Bauliche Veränderungen werden künftig einfacher, wenn die Mehrheit hinter den beabsichtigten Maßnahmen steht. Darüber besteht für einzelne Maßnahmen, wie z.B. barrierefreie Um- und Ausbauten oder Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, ein gesetzlicher Anspruch des einzelnen Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft.

Hinsichtlich der Eigentümerversammlungen sieht das neue Gesetz flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten vor und Beschlussfassungen werden vereinfacht.

Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sich mit dem Inhalt des neuen Gesetzes vertraut machen, da dieses auf die in der nachfolgenden Zeit anstehenden Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen nicht unerheblichen Einfluss nehmen wird.


Monika Schniederjann                                                                                                                                                                                                                                             Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


 



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