Widerruf Autokredit und Immobiliendarlehen: LG Ravensburg stärkt Verbraucherrechte

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Das Landgericht Ravensburg stärkt das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen und erleichtert damit auch den Widerruf von Autokrediten und Immobilienfinanzierungen. Das LG Ravensburg entschied mit Urteil vom 21. September 2018, dass eine unzulässige Klausel zur Aufrechnung in den AGB der Bank dazu führt, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt fehlerhaft ist (Az. 2 O 21/18). „Das hat wiederum zur Folge, dass die in der Regel 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Diverse Banken und Sparkassen verwenden bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen eine Klausel in ihren AGB, die der BGH schon mit einem Urteil aus dem März 2018 als unzulässig einstufte (Az.: XI ZR 309/16). Konkret geht es dabei um folgende Formulierung einer Sparkasse: „Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“ Nach Rechtsprechung des BGH werde der Verbraucher durch diese Klausel unangemessen benachteiligt. Besonders werde die Ausübung seines Widerrufsrechts dadurch erschwert. Das LG Ravensburg setzte die Rechtsprechung des BGH jetzt konsequent um und entschied, dass durch die Verwendung dieser Klausel die Widerrufsbelehrung insgesamt fehlerhaft sei und der Verbraucher seinen Darlehensvertrag immer noch widerrufen könne.

„Das noch nicht rechtskräftige Urteil des LG Ravensburg bezieht sich zwar auf ein Immobiliendarlehen, lässt sich aber grundsätzlich auf Verbraucherkredite und damit auch auf einen großen Teil von Autofinanzierungen anwenden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Während Verbraucher durch den Widerruf ihres Immobiliendarlehens günstig umschulden und von den niedrigen Zinsen profitieren können, kann der Widerrufsjoker für viele Autofahrer der Ausweg aus Dieselkrise, Fahrverboten und Wertverlust ihrer Fahrzeuge sein. 

Da bei Autofinanzierungen vielfach sog. verbundene Geschäfte vorliegen, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten zurückerhält. In der Regel wird er sich für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen müssen. „Ob dieser Wertersatz bei Autofinanzierungen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, gezahlt werden muss, ist rechtlich allerdings umstritten. Auch dazu gibt es ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Ravensburg“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung. Das LG Ravensburg entschied mit Urteil vom 7. August 2018, dass eine Bank, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, keinen Anspruch auf einen Wertersatz hat (Az.: 2 O 259/17).

Der Widerruf des Autokredits ist für vom Dieselskandal betroffene Autofahrer besonders interessant. Grundsätzlich ist der Widerruf aber bei jeder Autofinanzierung möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Beim Widerruf spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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