Widerruf eines Autokredits bei der BMW Bank

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Der Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Unserer Auffassung nach sind auch der BMW Bank derartige Fehler unterlaufen, sodass der Widerruf einer Autofinanzierung bei der BMW Bank möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Widerrufsjoker wurde vor allem durch den Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt. Grundsätzlich ist er aber bei allen Verbraucherdarlehen, also auch Autofinanzierungen, möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Wer einen BMW gekauft hat, hat auch häufig die Finanzierung über die BMW Bank abgewickelt. Dann liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. „Der Verbraucher gibt dann den Wagen an die Bank zurück und erhält seine geleisteten Raten inklusive Anzahlung zurück“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Zinsen kann die Bank einbehalten und für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen. Dennoch dürfte sich der Widerruf in vielen Fällen durchaus lohnen. „Gerade bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen lässt sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum noch ein akzeptabler Preis erzielen. Der Abgasskandal und Diskussionen um drohende Fahrverbote haben hier für einen enormen Wertverlust gesorgt. Ganz unabhängig von der Marke und ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Dieser Wertverlust kann durch den Widerruf umgangen werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Bei Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, kann auch die Nutzungsentschädigung dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung entfallen. Dieser Punkt wird allerdings noch kontrovers diskutiert. „Wir vertreten die Auffassung, dass die Bank bei diesen Verträgen keinen Nutzungsersatz verlangen kann“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat schon zahlreiche Mandanten beim Widerruf von Immobiliendarlehen vertreten und bringt diese Erfahrung auch beim Widerruf von Autokrediten ein und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Widerruf des Autokredits vorliegen.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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