Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung? - Sparkasse Fulda

  • 2 Minuten Lesezeit

Möchten auch Sie von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren? Dann lassen Sie Ihren Darlehensvertrag mit der Sparkasse Fulda dahingehend prüfen, ob er eine falsche Widerrufsbelehrung enthält und sie aufgrund dessen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Der Widerrufsjoker

Sie können Ihren Darlehensvertrag grundsätzlich zu jeder Zeit beenden. Wenn Sie ihn jedoch vorzeitig beenden, so fällt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Sie ist eine Art Vertragsstrafe, die der Darlehensgeber zur Sicherung eines zinsbehafteten Rückzahlungsausfalles des Darlehensnehmers mit in den Vertrag eingebaut hat. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss jedoch nicht geleistet werden, wenn der Kreditnehmer seinen Vertrag auch noch zum jetzigen Zeitpunkt widerrufen kann. In einem solchen Fall wird von dem Vorhandensein eines sogenannten Widerrufsjokers gesprochen.

Wenn der Kreditnehmer von dem Kreditgeber nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, so kann er auch noch heute widerrufen. Häufig haben die Sparkassen die gesetzlichen Widerrufsbelehrungen personalisiert, sodass sich Fehler eingeschlichen haben. Sodann konnte die 14-tägige Widerrufsfrist, die in § 355 Abs. 2 BGB gesetzlich verankert ist, niemals zu laufen beginnen. Der Darlehensnehmer kann folglich auch noch heute den Vertrag widerrufen. Neben der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, muss der Darlehensnehmer ein Verbraucher sein, denn nur einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht kraft Gesetz zu. Zudem muss der Darlehensvertrag nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da das Widerrufsrecht vorher nicht gesetzlich verankert war.

Was passiert nach dem Widerruf?

Wenn der Darlehensvertrag widerrufen wird, so wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. In der Folge bekommt der Verbraucher seine geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen sowie gegebenenfalls Agio/Disagio sowie eine etwaige Bearbeitungsgebühr von der Sparkasse zurück. Dafür muss er im Gegenzug die erhaltene Kreditsumme zurückzahlen zuzüglich einer marktüblichen Verzinsung. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt jedoch.

Wenn auch Sie Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse Fulda überprüfen lassen wollen, sollten Sie sich bei der Kanzlei Werdermann | von Rüden melden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Vorprüfung an. Füllen Sie dafür einfach den Mandantenfragebogen auf unserer Website www.wvr-law.de aus und senden uns Ihren Vertrag samt Widerrufsbelehrung zu. Wir werden uns nach der erfolgten Prüfung für ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen telefonisch melden. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten vertraulich behandeln. Sofern die Prüfung positiv ausfallen sollte, wird Ihre bestehende private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten übernehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten