Widerruf von Darlehen der Münchener Verein Krankenversicherung

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Darlehensverträge seit 2010 bis 2016 sind widerruflich

 Für Immobiliendarlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht.

Auch bei neueren Darlehensverträgen der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. ergeben sich gute Chancen für einen erfolgreichen Widerruf. Betroffen sind Vertragsabschlüsse aus dem Zeitraum ab dem 11.06.2010. Der Widerruf lohnt sich.

Fehler in der Widerrufsinformation / Widerrufsbelehrung

Die Fehlerquote bei Darlehensverträgen der Münchener Verein Versicherungsgruppe aus den Jahren 2010 bis 2014 liegt nach unserer Erfahrung besonders hoch. Die betroffenen Verträge enthalten in den Informationen zu den Widerrufsfolgen regelmäßig fehlerhafte Angaben.

Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an

Der Widerruf hat nicht nur den Vorteil, dass der unliebsame Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung aufzulösen ist. Verbraucher, die ihren Kreditvertrag vor 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, erhalten zudem einen Nutzungsersatz in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses auf alle an den Darlehensgeber geleisteten Zahlungen bis Widerruf.

Kann ich widerrufen?

Voraussetzung ist natürlich immer, dass die erteilte Widerrufsinformation entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht. Ob dies auch bei Ihnen in Betracht kommt, prüfen wir gerne für Sie.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir gerne. Weitere Infos finden Sie auch unter www.mayerlaw.de. 

Foto(s): pixabay

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