Widerruf von Darlehensverträgen: FAQ - 10 Fragen und Antworten

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10 Fragen und Antworten: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin

FAQ zum Widerruf von Verbraucherdarlehen, Widerrufsjoker und zur Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Frage 1: Worum geht es beim sog. Widerrufsjoker?


Im Ergebnis geht es beim Widerrufsjoker darum, dass Verbraucherdarlehensverträge, insbesondere Immobiliendarlehensverträge, auch heute noch widerrufen werden können, falls diese ab November 2002 abgeschlossen wurden und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Gerade bei älteren Baufinanzierungen und Darlehen, bei denen die Zinsen teils weit über 5-9 % liegen, lohnt sich der genaue Blick in die seinerzeitige Widerrufsbelehrung, denn heute liegt der Zinssatz bei Finanzierung mit 10 jähriger Zinsbindung bei etwa 2 %, teils sogar deutlich darunter. Eine einfache Umschuldung ist in den seltensten Fällen möglich, die Banken bestehen zumeist auf die Einhaltung der Verträge, sodass Sie im Marktvergleich Jahr für Jahr einen erheblichen Mehraufwand an Zinsen haben, der bei der genannten Zinsdifferenz schnell mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

Selbst wenn die Bank ausnahmsweise eine Umschuldung trägt, wird sie dies nur gegen Zahlung einer vergleichsweise sehr hohen Vorfälligkeitsentschädigung tun.
Die Ausübung des Widerrufes führt dazu, dass viele Verbraucher ihre Darlehensverträge ohne zusätzliche Kosten auflösen können und damit die Möglichkeit erhalten, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in günstiges Darlehen umzuschulden, was insbesondere Hausbesitzern mit langen Darlehenslaufzeiten nützt.

Daneben können mit der Ausübung des Widerrufsjokers bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück verlangt werden.

Frage 2: Kann ich mein Darlehen innerhalb der Laufzeit umschulden?

Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, ist eine Umschuldung häufig möglich. Die allermeisten Widerrufsbelehrungen entsprechen sowohl äußerlich als auch inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen, sodass ein Widerruf zumeist noch heute möglich ist. Die Umschuldung lohnt sich, da der Restkredit mit einem viel zinsgünstigeren abgelöst wird. So spart man z.B. bei Immobilienkrediten oft mehrere zehntausend Euro.

Frage 3: Mein Darlehen ist vollständig zurückgeführt, kann ich die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen?

Sollte wir bei der Überprüfung Ihres Darlehensvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung feststellen, können Sie dieses in der Regel auch nach vollständiger Tilgung noch widerrufen und damit den Rechtsgrund für die Vorfälligkeitsentschädigung beseitigen, sodass Ihnen die Bank diese zurückerstatten muss.

Frage 4: Mein Darlehen habe ich bereits gekündigt/wurde von der Bank gekündigt, kann ich die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen?

Auch für diesen Fall gilt das bereits Gesagte, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt Sie in der Regel auch heute noch zum Widerruf, sodass der Rechtsgrund für die Zahlung beseitigt werden kann und Ihnen die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten muss.

Frage 5: Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts?

In der Regel ja. Allerdings kommt es darauf an, wann und ob der Rechtsschutzfall eingetreten ist, diesen sehen viele Versicherungen erst bei Ablehnung Ihres Widerrufes durch die Bank als gegeben.

Für den Fall, dass keine Rechtschutzversicherung besteht oder diese die Deckung ablehnt, sind wir bemüht, ein individuelles Angebot zu unterbreiten, das die jeweilige Situation der Darlehensnehmer berücksichtigt.

Frage 6: Welche Folge hat mein Widerruf?

Sollte die Bank den Widerruf anerkennen oder ein Gericht den Widerruf bestätigen, wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Als Folge davon sind Sie verpflichtet, das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz zurückzubezahlen, wobei sich dieser nach der Vergleichsstatistik der Deutschen Bundesbank richtet. Dieser Betrag wird mit den von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen, die ebenfalls marktüblich verzinst werden, verrechnet.

Bearbeitungsentgelte und sonstige Kosten dürfen von der Bank nicht geltend gemacht werden. Insbesondere kann die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die sonst üblicherweise bei einer vorzeitigen Kreditablösung anfällt.

Wir raten unseren Mandanten deswegen erst zum Widerruf, wenn die Anschlussfinanzierung der Restschuld gesichert ist. Dies kann aus einem Neudarlehen zu den heute viel günstigeren Konditionen oder eigenen Mitteln geschehen.

Frage 7: Wann ist eine Widerrufsbelehrung angreifbar?

Eine Widerrufsbelehrung muss klar und eindeutig sein und dem Verbraucher unmissverständlich seine Rechte aufzeigen. Soweit sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist sie grundsätzlich als fehlerhaft anzusehen und deswegen angreifbar.

Dies gilt jedoch nicht für alle Widerrufsbelehrungen. Soweit die verwendete Widerrufsbelehrung der jeweils geltenden Musterwiderrufsbelehrung entspricht, besteht aufgrund einer gesetzlichen Schutzwirkung keine Möglichkeit gegen die Widerrufsbelehrung vorzugehen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass gerade die Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010 überwiegend nicht genau dem Muster entsprechen und somit angreifbar sind.

Frage 8: Was kann der erfolgreichen Durchsetzung des Widerrufsrechts entgegenstehen?

Ab dem Zeitpunkt in dem Sie Kenntnis von der fehlerhaften Widerrufsbelehrung erlangen, beginnt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Wir gehen jedoch grundsätzlich davon aus, dass Sie erst mit unserer Beratung vollständig über die Umstände der Fehlerhaften Widerrufsbelehrung aufgeklärt wurden und insoweit keine Verjährung droht. Nach Mitteilung der Verbraucherzentralen sind über 70 % der verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Frage 9: Gilt der Widerrufsjoker auch bei KfW-Darlehen?


Bei Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) sind keine Einschränkungen gegeben. Eine unterschiedliche Bewertung, wie beispielsweise bei Bearbeitungsgebühren, führt deswegen nicht zur Begrenzung des Widerrufsrechts.

Frage 10: Welche Vorgehensweise empfiehlt Justus Rechtsanwälte?

Nach Feststellung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und Klärung, ob der Widerruf für Sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint und die Anschlussfinanzierung gesichert ist, erklären wir gegenüber der Bank den begründeten Widerruf. Für bestimmte Darlehen lohnt es sich in einem zweiten Schritt ein Zinsprüfungsgutachten erstellen zu lassen, um die genaue Höhe der Ihnen zustehenden Zinsen berechnen zu können. Sodann versuchen wir in enger Abstimmung mit Ihnen, dem Anspruch gegenüber der Bank zur Durchsetzung zu verhelfen, sei es durch die Moderation von Vergleichsverhandlungen oder gezielten Schriftsätzen. Bislang haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir in den meisten Fällen bereits eine außergerichtliche Einigung erzielen konnten. Sollte es notwendig werden, scheuen wir aber auch die gerichtliche Auseinandersetzung nicht.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Lesen Sie mehr zum „Widerrufsjoker“ unter: www.kanzleimitte.de.


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