Widerruf von Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung – Widerrufsbelehrungen der WL Bank fehlerhaft

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Das momentan dominierende Thema des deutschen Bankenrechts: Widerruf von Immobilienkrediten ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung. Auch viele Kunden der WL Bank können von diesem Widerrufstrick Gebrauch machen und so ohne Verlust zu lukrativen Anschlussfinanzierungen umschulden.

Das bisherige Problem: Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Immobiliendarlehens bei der WL Bank

Wer vor Ablauf der Zinsbindungsfrist aus seiner Immobilienfinanzierung bei der WL Bank aussteigen will, hat der WL Bank den ihr dadurch entstehenden Zinsausfall zu kompensieren. Bei dieser vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich häufig um eine Summe im fünfstelligen Bereich. Damit kann eine Umschuldung zu einem für den Verbraucher unlukrativen Geschäft werden.

Die Alternative: Immobilienfinanzierung bei der WL Bank ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen

Es empfiehlt sich daher, zu prüfen, ob Kunden der WL Bank auf den Widerrufs-Joker zurückgreifen können. Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung der Immobilienfinanzierung und der Kunde der WL Bank wird so gestellt, als hätte er den Darlehensvertrag nie abgeschlossen. Eine Umschuldung ist dann ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wann kann ein Immobiliendarlehen bei der WL-Bank widerrufen werden?

Der Widerruf eines mit der WL Bank geschlossenen Darlehensvertrages kommt in Betracht, wenn Sie den Vertrag als Verbraucher und nach dem 1. November 2002 abgeschlossen haben. Wenn dann ferner die Ihrem Vertrag beiliegende Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, dann hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und die Kunden der WL-Bank können noch Jahre nach Abschluss der Immobilienfinanzierung ihre Vertragserklärung widerrufen.

Wann lohnt sich der Widerruf eines mit der WL-Bank geschlossenen Darlehensvertrages?

Der Widerruf eines mit der WL Bank geschlossenen Darlehensvertrages lohnt sich, wenn

  • Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu einem günstigen Kreditvertrag umschulden wollen,
  • Sie Ihre Immobilie verkaufen und das Darlehen frühzeitig zurückzahlen wollen,
  • Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die WL Bank gezahlt haben und diese zurückfordern möchten, denn auch ein bereits gekündigter Kreditvertrag kann noch widerrufen werden.

Was wir Kunden der WL Bank raten:

Wenn auch Sie eine Immobilienfinanzierung mit der WL Bank abgeschlossen haben, sollten Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages auf Fehler überprüfen lassen.

Wir übernehmen dies für Sie kostenfrei. Senden Sie uns dafür den vollständigen Darlehensvertrag und den ausgefüllten Mandantenfragebogen per E-Mail oder per Fax.


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