Widerrufsjoker: Landgericht Ravensburg erachtet Widerruf auch nach beendetem Darlehensvertrag als wirksam

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Wer ein neues Auto kaufen möchte, dem bieten eine Vielzahl von Autobanken attraktive Konditionen zur Finanzierung an. Die vorliegende Entscheidung des Landgerichts Ravensburg macht erneut deutlich, dass der Widerruf eines finanzierten Autokaufs auch noch Jahre nach Rückzahlung wirksam ist.

Der Kläger finanzierte 2015 einen Teilbetrag zum Kauf eines AUDI Avant 3.0 TDI von ca. 16.000 €.Das Darlehen wurde bedient und die Schlussrate 2019 bezahlt. 3 Monate später widerrief er den Darlehensvertrag, da in der Widerrufsbelehrung fehlerhafte Angaben zum Verzugszins enthalten war. Da die Bank die Rückabwicklung verweigerte, erhob der Käufer Klage.

LG Ravensburg: Widerruf ist auch nach Beendigung des Darlehensvetrags wirksam

Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Bank zur Rückzahlung der vom Kläger geleisteten Anzahlung sowie der geleisteten Darlehensraten, gekürzt um den Wertverlust des PKW. Somit verblieben dem Kläger etwas mehr als 16.000 €.

EuGH: Konkrete Angaben zu den Verzugszinsen im Dalrhensvertrag notwendig

Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der bereits entschieden hat, dass der Verzugszinssatz in Form eines Prozentsatzes angegeben werden muss. Den Einwand der beklagten Bank, der Widerruf sei verwirkt und dessen Ausübung nach Abwicklung des Darlehensvertrags rechtsmissbräuchlich, ließ das Landgericht nicht gelten. Denn die Bank könne aus eigenen Fehlern keinen Vorteil ziehen. Durch die verbraucherschützenden Rechtsvorschriften solle sichergestellt werden, dass der Verbraucher alle Informationen erhält, um den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen beurteilen zu können. Im Umkehrschluss sie der Kreditgeber, der diese Informationen nicht oder nur unzurichend mitteilt, zu bestrafen.

Wideruf von Autodrediten auch Jahre nach Beendigung zulässig

Vorliegend hat der Kläger zwar recht schnell nach der Rückzahlung den Widerruf erklärt. In seiner grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2021 (den Link zur Besprechung der Entscheidung finden Sie hier) macht der EuGH deutlich, dass fehlerhafte Darlehensverträge auch noch Jahre nach Beendigung widerrufen werden können. Den regelmäßigvorgebrachten Einwänden der Autobanken, diese Vorgehensweise sei rechtsmissbräuchlich und das Widerrufsrecht verwirkt, hat der EuGH ein für allemal einen Riegel vorgeschoben und damit seine verbraucherfreundliche Auslegung der Verbraucherkreditvorschriften - um Unterschied zu einigen deutschen Instanzgerichten - fortgesetzt.

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