Wie hoch ist die Strafe für Beleidigung? Vorladung / Anklage / Strafbefehl

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Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste für das Jahr 2020 über 24 000 Fälle von Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder der Nichtachtung einer anderen Person. Das kann, muss aber nicht, mündlich von Statten gehen.

Auch das, was in manchen Gegenden zum guten Ton gehört, kann eine strafbare Beleidigung sein und schneller als man denkt, befindet man sich schlimmstenfalls mitten in einem Strafverfahren. Und zwar als Beschuldigter.

Aber mit welcher Strafe muss ich nun rechnen, wenn ich jemanden beleidige?

Beleidigung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Wird die Beleidigung aber öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten zum Beispiel von Schriften oder Abbildungen oder durch eine Tätlichkeit begangen, sieht das Gesetz aber eine höhere Strafe vor. Hier muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren gerechnet werden.

Diese Verschärfung kam Ende März 2021 in das Gesetz im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität. Im Fokus stehen hier gerade die sozialen Netze, wo man strafrechtlich relevante Äußerungen in fast jeder Kommentarspalte finden kann. Problematisch war hier mehr die Nachverfolgung der Straftaten als die Strafbarkeit an sich.

In diesem Bereich wird jedoch weiter stark politisch fokussiert. Im Rahmen der Neuerung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes müssen die Betreiber nun strafrechtlich relevante Inhalte direkt an das BKA melden. Es ist mit einer Flut von zehntausenden Strafverfahren zu rechnen.

Öffentlich im Sinne der Strafverschärfung ist eine Beleidigung zumeist, wenn sie im Internet begangen wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und die Begehung einer Straftat im Internet kann sogar eine höhere Strafe zur Folge haben.

Eine Beleidigung kann aber auch mittels einer Tätlichkeit begangen werden, dass meint zum Beispiel das Anspucken einer anderen Person.

Diese Strafrahmen bedeuten aber, dass es die Chance gibt – selbst wenn es zu einer Freiheitsstrafe kommen sollte – dass diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. In der Regel bleibt es im Geldstrafenbereich. Wie sich die noch neuen Strafverschärfungen auswirken, muss sich noch zeigen. Es wird hier aber eng werden für die Grenzen des polizeilichen Führungszeugnisses.

Den Vorwurf der Beleidigung sollte man daher nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Wie hoch ist die Strafe für Beleidigung von Polizisten?

Zunächst einmal: Es gibt keinen gesonderten Straftatbestand, der die Beleidigung gerade von Polizisten unter Strafe stellt. Den Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es so nicht. Das ist zwar strafbar. Aber eben als eine „normale“ Beleidigung.

Das bedeutet: Auch hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. bis zu zwei Jahren. In der Strafzumessung kann es durchaus strafverschärfend berücksichtigt werden.

Zusammenfassend wird das Thema Beleidigung durch die Strafverschärfungen und die automatisierten Meldungen enorm an Fahrt aufnehmen. Mit einer gezielten Strafverteidigung ergeben sich jedoch häufig gute Argumentationsansätze. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn gegen Sie eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen erhalten haben.


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