Wie hoch ist die Strafe für Insolvenzverschleppung? Vorladung, Strafbefehl, Hausdurchsuchung

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Über 4100 Fälle von Insolvenzverschleppung nach § 15a der Insolvenzordnung sind der polizeilichen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2021 zu entnehmen.

Grund genug sich einmal mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen auseinanderzusetzen.

Wie hoch ist die Strafe für Insolvenzverschleppung?

Vorsätzliche Insolvenzverschleppung kann mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.

Wird die Insolvenz „nur“ fahrlässig verschleppt, ist das auch strafbar. Das ist vereinfacht ausgedrückt dann der Fall, wenn man hätte erkennen können und müssen, dass bzw. wie ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, es aber nicht tut.

Hier droht dann aber eine geringere Strafe. Nämlich eine Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Es bleibt aber nicht unbedingt nur bei diesen Strafen. Auch berufliche Folgen können drohen.

Mögliche Folge einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung kann nämlich zum Beispiel auch sein, dass man von der Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer für mehrere Jahre ausgeschlossen ist. Oft ist diese Folge deutlich einschneidender. Ergänzend kann auch ein Berufsverbot ausgesprochen werden.

Neben den strafrechtlichen Aspekten der Insolvenzverschleppung kommen auf den Betroffenen auch in der Regel zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu.


Aber wann verschleppt man nun eine Insolvenz?

Dass man sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar macht, setzt zunächst voraus, dass man überhaupt dazu verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Privatpersonen können sich demnach nicht wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Die können nämlich einen Insolvenzantrag stellen, müssen das aber nicht.

Juristische Personen aber schon. Hier ist dann aber übrigens nicht „die juristische Person“ zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, sondern bestimmte Organmitglieder. Bei einer GmbH zum Beispiel der Geschäftsführer. Bei einer Aktiengesellschaft die Vorstandsmitglieder.

Strafbar ist es dann, wenn man den Insolvenzantrag

  • nicht
  • nicht richtig oder
  • nicht rechtzeitig

stellt.

Was kann in einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung passieren?

Häufig erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung durch eine Hausdurchsuchung. Bei der Hausdurchsuchung kommt es in den Geschäftsräumen und den Privaträumen zur Beschlagnahmung von Dokumenten, von Computern und Handys.

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie einiges beachten: Ich verlinke Ihnen auch gern unser ausführliches Video zum Thema Verhalten bei einer Hausdurchsuchung. Kurz zusammengefasst:

1. Schweigen Sie zunächst zum Vorwurf. Sie müssen nichts dazu sagen und sollten das auch nicht, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Hierzu zählt übrigens auch Small Talk mit den Durchsuchungsbeamten. Lassen Sie das zunächst lieber sein. Im schlimmsten Fall kann Ihnen das nur zum Verhängnis werden.

2. Geben Sie keine Zugangsdaten wie zum Beispiel PINs heraus.

3. Schicken Sie die Mitarbeiter vor Ort sofort nach Hause, bevor diese befragt werden.

4. Rufen Sie uns als Kanzlei für Strafverteidigung an.


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