Wie hoch ist die Strafe für Vergewaltigung? § 177 StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist knapp 9.000 registrierte Vergewaltigungstaten für das Jahr 2020 aus. Grund genug sich mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen auseinanderzusetzen. Das Sexualstrafrecht ist in den letzten Jahren stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Es wurden nicht nur die Strafen deutlich verschärft, sondern auch die Hürden des Tatbestands abgesenkt.

Welche Strafe droht nun, wenn man wegen einer Vergewaltigung verurteilt wird?

Der § 177 Absatz 6 StGB sieht für eine Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren vor.

Durch die hohe Mindeststrafe ist es fast ausgeschlossen, dass eine Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Grenze für eine Bewährung liegt genau bei 2 Jahren, also der Mindeststrafe des Delikts.

Bei einem Ersttäter ohne Vorstrafen, wo die Tat im Rahmen einer persönlichen Beziehung begangen wurde, liegen die Strafen in der Praxis zwischen zwei Jahren 6 Monaten und drei Jahren 6 Monaten. Bei einem Fremdtäter, dass heißt ein Täter der mit dem Opfer in keiner persönlichen Beziehung steht,  und je nach Verletzungsbild des Tatopfers, sind hier aber auch Strafen im Bereich ab 5 Jahren aufwärts möglich.

Was sind die Voraussetzungen einer Vergewaltigung?

Strafbar macht sich, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuellen Handlungen vornimmt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Muss man bei Aussage gegen Aussage nicht freigesprochen werden?

Im Sexualstrafrecht haben wir es häufig mit sogenannten Aussage gegen Aussage Konstellationen zu tun. Zu meist gibt es einen Beschuldigten und das vermeintliche Tatopfer mit ganz unterschiedlichen Aussagen zu dem was passiert sein soll. Doch führt diese Ausgangslage nicht zu einem sicheren Freispruch. Der Bundesgerichtshof hat erhöhte Anforderungen an die Würdigung der Zeugenaussage gestellt, die durch die Instanzgerichte beachtet werden müssen. In der Praxis führt es dazu, dass es am Ende daruaf ankommt, wem das Gericht glauben möchte. Begründen kann man die Entscheidungen als Gericht in beide Richtungen.

Genau daher bedarf einer engagierten Strafverteidigung, wenn Sie dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgesetzt sind. Melden Sie sich spätestens nach Erhalt der Vorladung beim Strafverteidiger Ihres Vertrauens.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sören Grigutsch

Beiträge zum Thema