Wie hoch ist die Strafe für Volksverhetzung? § 130 StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht

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Die polizeiliche Kriminalstatistik weist knapp 6000 registrierte Taten von Volksverhetzung für das Jahr 2020 aus. Insbesondere in letzter Zeit wurde vermehrt über diesen Straftatbestand in den Medien berichtet. Und zwar im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. Es laufen beispielsweise Ermittlungsverfahren gegen Ungeimpfte, die die aktuelle Situation von Ungeimpften mit der von Juden in der Zeit des Nationalsozialismus vergleichen, indem sie Judensterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“ tragen.


Welche Strafe droht mir bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung?

Der Straftatbestand erfasst eine Bandbreite verschiedener als Volksverhetzung strafbarer Handlungen und sieht für unterschiedliche Handlungen auch unterschiedliche Strafen vor.

Angriffsobjekt der Volksverhetzung ist – so § 130 Abs.1 StGB – „eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“.

Aufstacheln zum Hass und das Auffordern zum Ergreifen von Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Personen, die Teil einer dieser genannten Gruppen sind, auf eine Weise, durch die der öffentliche Frieden gestört werden kann, kann zum Beispiel mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft werden ( § 130 Abs.1 StGB).

Wird das zum Beispiel durch Verbreiten von Schriftstücken oder Abbildungen getan oder solche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Ein „der Öffentlichkeit zugänglich machen“ kann zum Beispiel darin liegen, dass man etwas ins Internet stellt.

Volksverhetzung wird oftmals mit Aussagen assoziiert, die sich auf die Zeit des Nationalsozialismus beziehen. Diese verherrlichen oder verharmlosen.

Auch das ist strafbare Volksverhetzung. § 130 Absatz 3 und 4 StGB beziehen sich explizit auf Volksverhetzung mit Bezug zu Nationalsozialismus.

Das Leugnen von Völkermord - Taten, die während der Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden, ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.

Das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren sanktioniert, wenn das zum Beispiel öffentlich begangen wird und so die Würde der Opfer angegriffen wird.

Das bedeutet: Holocaust – Leugnern kann eine Geld- oder unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Was soll ich machen, wenn ich eine polizeiliche Vorladung mit dem Vorwurf der Volksverhetzung erhalten habe?

Auch im Hinblick auf die nicht geringen Strafen empfiehlt es sich, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden, der sich zudem auf das Strafrecht spezialisiert hat.

Allgemein gilt, wenn Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind: Nehmen Sie zunächst Ihr Schweigerecht wahr. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Genau diese Gefahr droht aber, wenn Sie „ins Blaue hinein“, ohne Einsicht in die Ermittlungsakte und ohne mit einem Anwalt über die möglichen Konsequenzen einer Aussage gesprochen zu haben, vor den Ermittlungsbeamten aussagen.

Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und reden Sie nicht zuerst mit der Polizei, sondern mit einem Anwalt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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