Wie hoch ist mein Schmerzensgeldanspruch?

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Viele Mandanten fragen nach der Höhe des ihnen zustehenden Schmerzensgeldes. Oft beginnen Gespräche mit „Ich habe einen komplizierten Bruch des rechten Armes, da bekomme ich doch mindestens 2.000,00 EUR!“

So einfach ist es jedoch nicht. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nicht nur nach der Verletzung, sondern anhand mehrerer Faktoren: 

  • konkrete Verletzung (Prellung, Fraktur, Gehirnerschütterung)
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit 
  • stationäre Behandlung
  • Folgen des Vorfalls/der Verletzung (Schmerzen, Übelkeit, Bewegungseinschränkungen, Einschränkungen bei Hobbies u. ä.)
  • Dauer des Heilungsprozesses
  • mögliche bleibende Schäden

Aktuell ist (noch) üblich, zur Bemessung der Schmerzensgeldhöhe Vergleichsentscheidungen heranzuziehen. Dazu gibt es verschiedene Schmerzensgeldsammlungen (z. B. Hacks/Wellner/Häcker). Hier muss der Anwalt aus den vergleichbaren Fällen ermitteln, wie sich der Schmerzensgeldanspruch seines Mandanten beziffern lässt. 

Bei Schmerzensgeldansprüchen sind auch monatliche Renten darstellbar. Das ist insbesondere dann interessant, wenn der Betroffene auch nach einer gewissen Zeit immer noch unter Beschwerden leidet und nicht absehbar ist, ob die Verletzungen gänzlich ausheilen und der Betroffene irgendwann beschwerdefrei lebt. In derartigen Fällen kann eine monatliche Rente sinnvoll sein. Diese richtet sich auf die Zukunft. Dabei ist wiederum eine Kapitalisierung denkbar, das bedeutet, dass anhand der Lebenserwartung des Betroffenen berechnet wird, wie hoch die Schmerzensgeldansprüche insgesamt sein werden. Anhand verschiedener Formeln kann dann berechnet werden, welchen Schmerzensgeldanspruch der Betroffene hat, wenn seine zukünftigen Schmerzensgeldansprüche summiert werden. 

Seit einiger Zeit versuchen die Kollegen Schah Sedi, das Modell der taggenauen Berechnung von Schmerzensgeldansprüchen zu etablieren. Bei größeren Verletzungen kann hier, sofern das Gericht mitgeht, ein höheres Schmerzensgeld durchgesetzt werden. 



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