Wie kann man die Scheidung einreichen?

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Ist die Ehe am Ende, folgt nach der Trennung irgendwann der Wunsch nach Scheidung. Diese muss bei Gericht beantragt werden. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und Folgen des Scheidungsantrags.

Wo kann die Scheidung eingereicht werden?

Der Scheidungsantrag muss bei Gericht gestellt werden. Zuständig ist das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und gegebenenfalls der Kinder.

Braucht man für den Scheidungsantrag einen Anwalt?

Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Allerdings benötigt nur der Antragsteller die anwaltliche Vertretung. Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht somit ein Anwalt, dessen Kosten sich das Paar teilen kann.

Wann hat der Scheidungsantrag Erfolg?

Der Scheidungsantrag führt zur Scheidung der Ehe, wenn diese gescheitert ist. Die Ehe gilt als zerrüttet, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr von Tisch und Bett getrennt sind (Trennungsjahr).

Welche Folgen treten ein, wenn die Scheidung eingereicht wird?

Die Rechtshängigkeit der Scheidung, die durch den Scheidungsantrag herbeigeführt wird, löst noch nicht die Scheidungsfolgen Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Geschiedenenunterhalt aus, beeinflusst diese aber als Stichtag für bestimmte Bewertungen und Auskunftsansprüche.
Außerdem erlischt mit dem Scheidungsantrag das gesetzliche (und im Zweifel auch testamentarische) Erbrecht des Ehegatten, wenn die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen.

Ausführlichere Informationen zum Scheidungsantrag, bzw. wie man eine Scheidung einreicht, finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/scheidungsantrag-stellen.html

Für eine Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht bei ROSE & PARTNER zur Verfügung. Als Wirtschafts- und Steuerkanzlei mit Fachanwälten für Familienrecht verfügen wir über besondere Kompetenz bei Scheidungen von Unternehmern und Immobilieneigentümern.


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