Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil VIII

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Kann mir gekündigt werden, weil ich nach Ablauf der 6 Wochenfrist, - ich bin seit mehr als 6 Wochen krank, keine Krankmeldung mehr an den Arbeitgeber geschickt habe? Meine Krankenkasse hat mir gesagt, ich müsse dies nicht tun.

Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht, dass er auch nach Ablauf der 6-Wochenfrist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber abgeben muss.

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung könnte es doch sein, dass dies nicht der Fall ist.

Nach der Rechtsprechung verhält es sich allerdings so, dass diese Verpflichtung nach wie vor besteht.

Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95): Der AN ist auch nach Ablauf der 6wöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, dem AG bei Fortdauer der AU eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen. Die Pflicht nach Par. 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der AN (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann. Die AU-Bescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der AU durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den AG aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der AU auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des AN notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen.

Fortsetzung: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a78.html

Rechtsanwalt Michael Borth

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